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Merkblatt zu Adressauskünften in Lettland
Sie wünschen, die Adresse einer Person zu erfahren, die Ihres Wissens nach in Lettland lebt.
Datenschutz
Es gibt in Lettland ein zentrales Melderegister. Allerdings gibt das Melderegister unter Bezugnahme auf den
Datenschutz keine Daten von Personen an die Botschaft oder private Anfragende weiter. Ausnahmen sind nur in dem Fall möglich, wenn die Zustimmung des/der Gesuchten vorliegt.
Weiterleitung Ihres Schreibens
Liegt in Ihrem Fall keine Zustimmung der gesuchten Person vor, haben Sie die Möglichkeit, das lettische Ein-
wohnerzentralregister zu bitten, ein Schreiben an die/den Gesuchte/n zu übermitteln. Neben dem Schreiben an
die gesuchte Person ist ein schriftlicher Antrag an das Melderegister zu richten, in dem der Vorname und Name, sowie Personenkennzahl der/des Gesuchten anzugeben sind. Ist die Personenkennzahl unbekannt, ist das Geburtsdatum und etwaige zusätzliche Information anzugeben, die es der Behörde ermöglichen, die/den Gesuchten eindeutig zu identifizieren. Die Behörde wird Ihr Schreiben an die/den Gesuchten per Einschreiben weiterleiten, sie werden darüber benachrichtigt. Sollte die/der Gesuchte den Einschreibebrief nicht in Empfang nehmen, werden Sie darüber ebenfalls informiert.
Gebühren
Für die Dienstleistungen des Einwohnerzentralregisters fallen Gebühren an, die Sie direkt bei dieser Behörde
erfragen müssen. Sie müssen mit Beträgen von bis zu 10,00 Euro pro Vorgang rechnen.
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, vorab telefonisch eine Gebührenauskunft einzuholen
und die Gebühren direkt zu überweisen. Übersenden Sie dann mit Ihrem Antrag einen Überweisungsbeleg.
Sie können in englischer, russischer oder lettischer Sprache an das Einwohnermeldeamt herantreten.
Anschrift:
Amt für Staatsangehörigkeits- und Migrationsfragen
Einwohnerregister
Tel.: 00371 67 209 400 (Auskunft allgemein)
Ciekurkalna 1. linija 1, k-5
E-Mail: ird@pmlp.gov.lv
Riga, LV-1026
www.pmlp.gov.lv
Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt
der Abfassung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich
eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.