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Reisepässe und Personalausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen

Wichtiger Hinweis

Die Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten (Reisepass oder Personalausweis) erfolgt nur nach Online-Terminbuchung ! Bitte buchen Sie Ihren Termin rechtzeitig, da es keine Möglichkeit gibt, Sondertermine zu vergeben!

Für die Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland kontaktieren Sie die Botschaft vorab per E-Mail. Zur Vorsprache benötigen Sie einen Termin. Dieser wird Ihnen zugewiesen. Bitte sprechen Sie nicht ohne Termin vor! Ein Einlass ohne Termin wird nicht gewährt. Am Vorsprachetag bringen Sie einen Ausdruck des zugewiesenen Termins mit.

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Weitere Informationen zu Reisepässen und Personalausweisen können der Webseite des Auswärtigen Amtes entnommen werden. Zusätzlich informiert auch das Bundesministerium des Inneren und für Heimat über Personalausweise und Reisepässe.

Informationen zur Beantragung von REISEPÄSSEN und WOHNSITZÄNDERUNGEN im Pass für Volljährige (über 18 Jahre).

Zur Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache NACH VORHERIGER Online-Terminvereinbarung erforderlich!

Folgende Unterlagen sind grundsätzlich bei jeder Passbeantragung im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen, auch bei bereits bestehender Passakte:


1.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Erwachsene)
2.

Geburtsurkunde (kann älter als 3 Monate sein, Original oder beglaubigte Kopie)

  • Falls in Deutschland geboren: deutsche Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch.
  • Falls in Marokko geboren: Geburtsurkunde des deutschen Standesamts oder Auszug aus dem marokkanischen Geburtenregister
3.
2 biometrische Passfotos (35 x 45 mm - bitte nicht selbst zuschneiden)
4. Aktueller Reisepass; bei Passverlust / -diebstahl polizeiliche Verlustmeldung
5.
Falls zutreffend: Nachweis über geänderte Namensführung nach deutschem Recht (durch eine deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Ehenamensführung)
6.
Falls Doktortitel eingetragen werden sollen: Promotionsurkunde(n)
7.

Melde-/ Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnsitz (falls im Pass ein anderer Wohnsitz als der aktuelle Wohnsitz vermerkt ist)

Falls Sie noch mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, ist die Botschaft grundsätzlich nicht für die Ausstellung eines Reisepasses zuständig. Die Botschaft muss in dem Fall am Tag Ihrer Vorsprache die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde einholen. Dabei ist mit einer Wartezeit zu rechnen und es wird ein Gebührenzuschlag erhoben!

Die Abmeldung vom deutschen Wohnsitz kann NICHT über die Botschaft erfolgen!
8.
Nachweis des ständigen Aufenthalts/Wohnsitzes in Marokko: marokkanischer Personalausweis (CIN) oder Aufenthaltserlaubnis
9.

Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Nachweise zur Abstammung von einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Auszug aus dem Geburtenregister im Falle des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG

Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein.

Antrag zur Beantragung von Reisepässen Erwachsene.

Die Gebühren sind in bar in MAD zu bezahlen (eine genaue Übersicht finden Sie weiter unten).

Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen legalisiert und in die deutsche Sprache übersetzt sein. Von der Übersetzung ist ebenfalls eine Kopie zu fertigen. Hier finden Sie Informationen zur Legalisierung und Übersetzerliste.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise für die Einreise in einen anderen Staat mit einem deutschen Reisepass auf der Seite des Auswärtigen Amts unter www.diplo.de.

Informationen zur Beantragung von REISEPÄSSEN und WOHNSITZÄNDERUNGEN im Pass für Minderjährige (unter 18 Jahre).
Zur Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache NACH VORHERIGER Online-Terminvereinbarung erforderlich!

Zur Beantragung des ersten biometrischen Reisepasses für ein Kind vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail über das Kontaktformular, da in der Regel eine Namenserklärung erforderlich ist. Sofern Ihr Kind bereits einmal einen Kinderreisepass hatte, buchen Sie zur Beantragung eines neuen biometrischen Reisepasses für ein Kind bitte einen Termin über unser Terminvergabesystem.

Folgende Unterlagen sind grundsätzlich bei jeder Passbeantragung für MINDERJÄHRIGE im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen, auch bei bereits bestehender Passakte:

1.

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen, dabei muss er von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden, die ein Original und eine Kopie ihres Reisepasses oder Personalausweises vorweisen müssen.

Ist ein Elternteil verhindert, muss seine Zustimmung zur Ausstellung/Erteilung des Reisepasses durch deutsche Behörde, Notar oder Auslandsvertretung (auch Honorarkonsuln) beglaubigt werden.
2.
Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Minderjährige)
3.
2 biometrische Passfotos (35 x 45 mm - bitte nicht selbst zuschneiden)
4.

Aktueller Reisepass; bei Passverlust / -diebstahl polizeiliche Verlustmeldung

5.

Geburtsurkunde (kann älter als 3 Monate sein, Original oder beglaubigte Kopie)

  • Falls in Deutschland geboren: deutsche Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch.
  • Falls in Marokko geboren: Geburtsurkunde des deutschen Standesamts oder Auszug aus dem marokkanischen Geburtenregister
6.
Wenn die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde sowie ggf. Nachweis über die Namensführung/- änderung durch die Eheschließung.
7.
Falls die Eltern nicht verheiratet sind: wirksame Vaterschaftsanerkennung.
8.
Falls einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht innehat: Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.
9.
Falls zutreffend: Nachweis über geänderte Namensführung nach deutschem Recht (durch eine deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Ehenamensführung)
10.

Melde-/ Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnsitz (falls im Pass ein anderer Wohnsitz als der aktuelle Wohnsitz vermerkt ist)
Falls Sie noch mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, ist die Botschaft grundsätzlich nicht für die Ausstellung eines Reisepasses zuständig. Die Botschaft muss in dem Fall am Tag Ihrer Vorsprache die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde einholen. Dabei ist mit einer Wartezeit zu rechnen und es wird ein Gebührenzuschlag erhoben!

Die Abmeldung vom deutschen Wohnsitz kann NICHT über die Botschaft erfolgen!

11.
Nachweis des ständigen Aufenthalts/Wohnsitzes in Marokko: marokkanischer Personalausweis (CIN) oder Aufenthaltserlaubnis
12.

Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Nachweise zur Abstammung von einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Auszug aus dem Geburtenregister im Falle des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG.
13.
Schulbescheinigung

Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein.

Antrag zur Beantragung von Reisepässen Minderjährige.

Die Gebühren sind in bar in MAD zu bezahlen (eine genaue Übersicht finden Sie weiter unten).

Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen legalisiert und in die deutsche Sprache übersetzt sein. Von der Übersetzung ist ebenfalls eine Kopie zu fertigen. Hier finden Sie Informationen zur Legalisierung und Übersetzerliste.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise für die Einreise in einen anderen Staat mit einem deutschen Reisepass auf der Seite des Auswärtigen Amts unter www.diplo.de.

















Die Gebühren sind in bar in MAD zu bezahlen. Eine Kreditkartenzahlung ist leider nicht möglich.


Passart

(zahlbar in MAD - gerundet)

GEBÜHR

Bei Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft Rabat

GEBÜHR

Bei Wohnsitz außerhalb des Amtsbezirks der Botschaft Rabat

Reisepass 32 Seiten

Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen

≤ 24 Jahre 68,50 € (6 Jahre gültig)
> 24 Jahre 101,00 € (10 Jahre gültig)
≤ 24 Jahre 106,00 €
> 24 Jahre 171,00 €

Reisepass 48 Seiten

Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen

≤ 24 Jahre 90,50 € (6 Jahre gültig)
> 24 Jahre 123,00 € (10 Jahre gültig)

≤ 24 Jahre 128,00 €

> 24 Jahre 193,00 €

Expresszuschlag

Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen
32,--€

Vorläufiger Reisepass

Bearbeitungsdauer 1-2 Werktage

70,00 €
96,00 €

Bitte beachten Sie, dass eine Zusatzgebühr in Höhe von umgerechnet 74,54 € anfällt (zahlbar in MAD), wenn der Passantrag über einen Honorarkonsul gestellt und an die Botschaft weitergeleitet wird. Gebühren für die Beantragung von Reisepässen.

Reiseausweis als Passersatz

ca. 1-2 Werktage

52,00 €

Wohnortänderung


gebührenfrei





Informationen zur Beantragung eines Reiseausweis als Passersatz

Antragsformular für Erwachsene und Minderjährige

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und

Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),die

nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis). In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nachweisen, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung, Mietvertrag, o.ä. Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.
Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminsystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Gültigkeitsdauer und Gebühren

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€, zahlbar in bar in marokkanischen Dirham zum aktuellen Tageskurs, ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Weitere nützliche Links und Informationen

  1. Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG)
  2. Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  3. Weiterführende Informationen zum Online-Ausweisen auf dem Personalausweisportel des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  4. Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (nur Englisch)

Zur Beantragung eines Personalausweises (ePA) ist die persönliche Vorsprache nach vorheriger Online - Terminvereinbarung erforderlich!


Informationen zur Beantragung von Personalausweisen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt

Es ist Pflicht Ihre Postleitzahl anzugeben. Bitte vergewissern Sie sich über Ihre vollständige Wohnanschrift inklusive Postleitzahl vor Antragstellung

Antrag zur Beantragung von Personalausweisen Erwachsene / Minderjährige

Informationen zum Personalausweis und seinen elektronischen Zusatzfunktionen:

Broschüre „Ihr Personalausweis“

Personalausweis-Alles-Wissenswerte-150317

Personalausweis-Online-Funktion-150317

NEU: PIN-Rücksetzdienst für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger

Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Personalausweisinhaber, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und den Online-Ausweis auch selbst aktivieren.

Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf folgender Internetseite: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.

Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

Weitere Informationen unter: www.personalausweisportal.de.

Zur Beantragung einer Wohnortänderung in Ihrem Reisepass oder Personalausweis ist die persönliche Vorsprache erforderlich, nach vorheriger Online-Terminvereinbarung! Termine müssen -für jeden Antragsteller einzeln- in der Kategorie „Deutscher Reisepass und Personalausweis“, gebucht werden.

Sollten Sie nach Marokko verziehen und dort Ihren Wohnsitz nehmen, sollten Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass und Personalausweis noch in Deutschland entsprechend ändern lassen. Die Abmeldung vom deutschen Wohnsitz kann nicht über die Botschaft erfolgen.

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung einer Wohnortänderung vorzulegen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, sofern Ihr letzter Wohnort in Deutschland lag
  • marokkanische Aufenthaltserlaubnis bzw. Identitätskarte (CIN)
  • Reisepass bzw. Kinderreisepass, ggfs. Zweitpass, Personalausweis (+ PIN-Brief)

Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller (d.h. unter 18 Jahre ) :

  • Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen, dabei muss er von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden, die ein Original und eine Kopie ihres Reisepasses oder Personalausweises vorweisen müssen. Ist ein Elternteil verhindert, muss seine Zustimmung zur Änderung des Wohnortes im Reisepass oder Personalausweis durch eine deutsche Behörde, einen Notar oder eine Auslandsvertretung (auch Honorarkonsulate) beglaubigt werden.

  • Geburtsurkunde
  • Falls die Eltern nicht verheiratet sind: wirksame Vaterschaftsanerkennung.
  • Falls einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht innehat: Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.

Die Eintragung einer Wohnortänderung ist kostenlos.


Infoblatt: Foto-Mustertafel

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