Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
IT Spezialisten mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
Grundsätzliche Hinweise
Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.
Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Bei Vorliegen einer in den letzten fünf Jahren erworbenen, mindestens zweijährigen Berufserfahrung, die die Ausländerin oder den Ausländer zu der Beschäftigung befähigt, kann auch ohne einen Hochschul- oder Ausbildungsabschluss ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Berufen erteilt werden, wenn das Jahresgehalt mindestens 43 470 € brutto beträgt. In der Regel sind hierfür deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich, im begründeten Einzelfall kann auf den Nachweis von Sprachkenntnissen verzichtet werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Bitte die Liste als Ausdruck vorlegen. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
⬜ Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
⬜ Ggf. vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber- e-Service der Bundesagentur für Arbeit
⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)
⬜ Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis als IT-Spezialist im Original und einer Kopie
Das erforderliche Mindestgehalt wird jährlich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben. Für das Jahr 2024 beträgt das Mindestbruttogehalt 4.530 € monatlich bzw. 54.360 € im Jahr.
⬜ Nachweis über Deutschkenntnisse (B1) im Original und einer Kopie - Ausnahmen sind möglich.
⬜ Nachweis der Berufserfahrung im IT-Bereich (mind. drei Jahre in den letzten sieben Jahren) im Original und einer Kopie.
⬜ Nachweis über einschlägige theoretische Kenntnisse (absolvierte Schulungen oder Prüfungen) im Original und einer Kopie.
⬜ Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch
⬜ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.
Gebühr
⬜ Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.
Vollständigkeit
⬜ Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift