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Qualifizierte Erwerbstätigkeit (mit anerkannter Berufs- oder akademischer Ausbildung)

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Bitte nutzen Sie dieses Merkblatt zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen im Auslandsportal. Dort bereiten Sie Ihren Antrag als anerkannte qualifizierte Fachkraft digital vor. Die Visastelle gibt Ihnen dabei individuelles Feedback zu Ihrem Antrag, sodass Sie bei Ihrem Vorsprachetermin nur mit den erforderlichen Originaldokumenten vorsprechen müssen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß nach Antragsabgabe am Schalter 3 bis 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Die Visastelle updatet den Status Ihres Antrags im Auslandsportal, sobald sich eine Änderung ergibt. Nach der Entscheidung über den Antrag, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Folgende Unterlagen müssen im Original und 1 Kopie vorgelegt werden.
Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammenheften)!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • 1 Formular – Visumantrag , vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Bitte drucken Sie alle Seiten des Antrags aus und legen Sie alle Seiten zusammen mit dem QR-Code bei.
  • 1 Formular - Belehrung eigenhändig unterschrieben.
  • 1 Formular Belehrung zum Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots, eigenhändig unterschrieben
  • Zusatzangaben Erreichbarkeit, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, im Original und 1 Kopie. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Gebühr - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro. Die Gebühren können in bar nur mit Euro-Scheinen (Münzen werden nicht angenommen) oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Lebenslauf auf Deutsch mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, im Original und 1 Kopie.
    Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Für Antragsteller ab 45 Jahre, zusätzlich:
    Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung. Der Nachweis ist zu erbringen durch:
    - ein monatliches Bruttomindestgehalt von 4.015 € (2023)
    - ein monatliches Bruttomindestgehalt von 4.152,50 € (2024) oder
    - Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge, im Original und 1 Kopie, ggf. Übersetzungen ins Deutsche (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensversicherungen und Ähnliches).

  • Qualifikationsnachweise, Diplom über die abgeschlossene Berufsausbildung, im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
  • Nachweis über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in Deutschland:
    Urkunde von einer deutschen Anerkennungsbehörde über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung, im Original und 1 Kopie.
    Zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland ist eine anerkannte Berufsausbildung Voraussetzung. Die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Ausbildungsabschlusses müssen Sie vor der Antragstellung in einem Anerkennungsverfahren in Deutschland feststellen lassen. Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist und erteilt Ihnen die Erlaubnis zur Führung des anerkannten Berufes.

    Informationen über das Anerkennungsverfahren finden Sie in der hier.
  • Nähere Informationen für Gesundheits- und Krankenpfleger finden Sie hier.

  • Nachweis über die abgeschlossene akademische Ausbildung (Diplom), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
  • Nachweis über die Anerkennung der Hochschulausbildung, und zwar:
    a) Nachweis/Ausdruck von der Datenbank ANABIN, ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist.
    Die Abfrage in ANABIN ist immer sowohl in Bezug auf den Abschluss als auch in Bezug auf die Hochschule durchzuführen. (Vergleichbarkeit: Hochschule H + und Abschluss: entspricht). ODER

    b) Zeugnisbewertung durch die Zentrastelle für ausländisches Bildungswesen – ZAB, im Original und 1 Kopie.
    Falls in der ANABIN-Datenbank der Hochschulabschluss nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses bescheinigt werden.
    Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen zur Zeugnisbewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses erfahren Sie hier.
  • Zusätzlich bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist (z.B. Ärzte, Ingenieure):
    Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle, im Original und 1 Kopie.
    Die vollständige Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier.
    Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
  • Zusätzlich bei reglementierten Berufen (Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, usw.):
    - Nachweis über Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1, im Original und 1 Kopie.
    - Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Zusätzlich bei Berufen im Gesundheits-und Pflegebereich:
    - Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2, im Original und 1 Kopie.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente weitergeleitet werden kann. Unvollständige Anträge werden abgelehnt, eine Erstattung der Visumgebühr ist ausgeschlossen.

Skopje, den ___________________ Unterschrift ______________________

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