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Visum und Einreise

Allgemeines

Bei dem Visum handelt es sich um eine Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland. Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Aufenthaltszweck.

Die Erteilung eines Visums muss vor der Einreise bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft; Generalkonsulat) beantragt werden. Die Botschaft Valletta ist nur dann örtlich zuständig, wenn die antragstellende Person sich gewöhnlich in Malta aufhält. Gewöhnlich hält sich eine Person dann in Malta auf, wenn sie sich ununterbrochen seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig und tatsächlich in Malta aufhält.

In dem Visumsverfahren prüft die Botschaft, ob die antragstellende Person die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) und darüber hinaus auch die besonderen Erteilungsvoraussetzungen (§§ 16 bis 38a AufenthG) erfüllt.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Terminbuchung; Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, buchen Sie bitte einen Termin. Zum Termin sprechen Sie bitte persönlich und unter Mitnahme der vollständigen Antragsunterlagen bei der Botschaft vor. Die Botschaft nimmt die Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die Botschaft prüft Ihren Antrag und holt ggf. noch erforderliche Stellungnahmen der inländischen Behörden (z.B. Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit) ein. Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Aufenthaltszweck, bisweilen mehr als drei Monaten betragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand innerhalb der ersten drei Monate nach Antragstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der antragstellenden Person, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Botschaft kontaktiert.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums muss das Visum in der Regel bei der Ausländerbehörde gegen einen inländischer Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltserlaubnis) eingetauscht werden. Vergessen Sie daher nicht, nach Einreise einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren und sich darüber hinaus auch beim Einwohnermeldeamt anzumelden.​​​​​​​

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

Datenschutz im Visumverfahren

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