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Führerscheine
Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Allgemeine Informationen
Reisende benötigen für Malawi einen Internationalen Führerschein. Sind Sie in Malawi wohnhaft, müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umschreiben lassen. Hierfür kann eine Übersetzung des deutschen Führerscheins verlangt werden.
Die deutsche Botschaft fertigt Ihnen gerne eine solche Übersetzung inklusive Erläuterungen der Fahrerlaubnisklassen an. Bitte bringen Sie hierzu Ihren deutschen Führerschein und Ihren Reisepass mit. Die Gebühr ist bei Antragstellung zum aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle in Kwacha zu bezahlen.
Sie haben Ihren deutschen Führerschein verloren?
Wenn Ihr deutscher Führerschein abhanden gekommen ist, sollten Sie dies unverzüglich der Polizei melden. Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen daher in Deutschland beantragt werden. Weitere Informationen zur Ersatzausstellung (z.B. vorzulegender Unterlagen) können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen
Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218) wurde der Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrererlaubnis- inhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
2. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Sie finden diese Informationen auch auf der Internetseite des BMVI hier.