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Merkblatt über den Versand der Briefwahlunterlagen für Deutsche zur Bundestagswahl 2025
1. Hinweise zum Versand der Briefwahlunterlagen
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. voraussichtlich ab Dienstag, 4. Februar 2025, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und die Stimmzettel können gedruckt werden. Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis bzw. Briefwahl können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
Das Wahlamt der zuständigen Gemeinde übersendet die Briefwahlunterlagen mit Luftpost an die Adresse im Ausland, wenn Wahlberechtigte aus einem außereuropäischen Gebiet wählen möchten.
Wenn die Wahlberechtigten es wünschen, kann das Wahlamt der Gemeinde die Briefwahlunterlagen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland auch an die Botschaft übersenden. Der Kurieraustausch erfolgt einmal wöchentlich über das Auswärtige Amt. Die Versanddauer beträgt daher bis zu zwei Wochen und ist nicht immer schneller als der Postversand. Es steht Ihnen frei, sich für die Korrespondenz mit Wahlämtern selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.
Sofern Sie dennoch einen Versand Ihrer Wahlunterlagen an die deutsche Botschaft Mexiko-Stadt wünschen,
- weisen Sie das Wahlamt bitte unbedingt auf Folgendes hin: Bei Nutzung des Kurierwegs müssen sich die Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und mit dem Namen des/der Wahlberechtigten versehen ist. Dieser Umschlag muss in einem weiteren, für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankierten Briefumschlag an folgende Adresse geschickt werden:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Mexiko-Stadt Kurstraße 36
10117 Berlin - informieren Sie bitte die Botschaft vorab , dass Sie mit Ihrem Wahlamt die Übersendung der Briefwahlunterlagen auf dem Kurierweg vereinbart haben, und teilen der Botschaft unter Angabe Ihres vollständigen Namens (wie im deutschen Pass) mit, unter welcher E-Mail-Anschrift Sie über das Eintreffen der Wahlunterlagen unterrichtet werden wollen. Andernfalls ist eine Benachrichtigung durch die Botschaft nicht möglich.
Die Botschaft legt die Sendung zur persönlichen Abholung (voraussichtlich am Freitag, dem 14. Februar 2024 zwischen 09.00 und 12:00 Uhr, ohne Termin) durch die Wahlberechtigten bereit. Zur Abholung ist ein Ausweis vorzulegen.
Wenn Sie eine Weiterleitung der Wahlunterlagen durch die Botschaft an Ihre Anschrift wünschen, übersenden Sie uns bitte vorab einen Rücksendeumschlag (Pakmail, siehe Link).
2. Hinweise zur Abgabe der Briefwahlunterlagen an der Botschaft
Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag von der Gemeinde voreingetragenen Stelle bis zum Wahltag (voraussichtlich Sonntag, der 23 Februar 2025), 18.00 Uhr, eingehen. Die Verantwortung für rechtzeitige Absendung und Eingang trägt der/die Wahlberechtigte. Aufgrund der Postlaufzeiten zwischen Mexiko und Deutschland können die wahlberechtigten Deutschen ausnahmsweise auch für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen den amtlichen Kurierweg mitbenutzen. Angesichts der Kürze der Fristen, ist dies jedoch nicht unbedingt der schnellste und damit für Ihre Wahlteilnahme sicherste Weg. Um die Wahlbriefe fristgerecht weiterleiten zu können, muss der Wahlbrief im verschlossenen Umschlag voraussichtlich spätestens am Freitag, dem 14. Februar 2024, 12.00 Uhr, in der Botschaft eintreffen, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet werden kann. Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggfs. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten ist die Haftung des Auswätigen Amts und der Deutschen Botschaft für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Postsendungen ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.