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Führerscheinangelegenheiten

Führerscheintausch

Die alten Führerscheine müssen gegen einen neuen EU-Führerschein getauscht werden. Je nach Alter des Besitzers und der Besitzerin laufen bestimmte Fristen ab., © dpa-Zentralbild

26.01.2022 - Artikel

Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen

Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218) wurde der Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:


Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Antes de 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 o después
19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013
19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Sie finden diese Informationen hier auch auf der Internetseite des BMVI

Wo kann ich einen neuen Führerschein beantragen, wenn ich diesen verloren habe oder umtauschen muss?

Eine Beantragung des Führerscheins bei der Botschaft ist indes nicht möglich.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in einem EU-Staat haben, ist jede Führerscheinstelle in Deutschland für die Neubeantragung bzw. den Umtausch Ihres Führerscheins zuständig. Bitte wenden Sie sich am besten an die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Sie wenden sich direkt an die zuständige Führerscheinstelle in Deutschland, die Ihnen die notwendigen Unterlagen bereitstellen wird.
  2. Die deutsche Führerscheinstelle sendet die Antragsunterlagen direkt an Sie.
  3. Sie senden die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive Foto direkt an die deutsche Führerscheinstelle zurück – ein Versand über die Botschaft ist nicht möglich. Sollte eine gebührenpflichtige Unterschriftsbeglaubigung erforderlich sein, so können Sie diese bei einer/m Honorarkonsul/in oder der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt durchführen.
  4. Die deutsche Führerscheinstelle übersendet der Botschaft den Führerschein, sodass Sie ihn an der Botschaft oder bei der/m von Ihnen gewünschten Honorarkonsul/in gegen Abgabe des bisherigen Führerscheins abholen können.

Wichtig:

Sofern Sie Ihren bisherigen Führschein wegen Verlust/Diebstahl o.Ä. nicht mehr abgeben können, teilen Sie dies bitte der deutschen Führerscheinstelle mit, da in diesem Fall eine öffentlich beglaubigte Erklärung nach § 5 StVG von Ihnen abzugeben ist (ein entsprechender Vordruck wird i.d.R. durch die deutsche Führerscheinstelle zur Verfügung gestellt und dann direkt an die Botschaft versandt). Bitte beachten Sie, dass in einem solchen Fall eine ebenfalls gebührenpflichtige Unterschriftsbeglaubigung erforderlich ist.

Wieviel kostet die Neubeantragung/der Umtausch meines Führerscheins?

Bitte erfragen Sie die Höhe der Gebühren für den neuen Führerschein direkt bei der deutschen Führerscheinstelle.

Folgende Gebühren können ggf. noch bei Beantragung und Abholung des Führerscheins bei der Botschaft bzw. der/m Honorarkonsul/in anfallen:

  • Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular (nur sofern dies von der Führerscheinstelle gewünscht ist)
  • Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf der Erklärung nach § 5 StVG (nur sofern Sie Ihren bisherigen Führerschein nicht mehr abgeben können)
  • Pauschale für den Versand von der Botschaft zur/m Honorarkonsul/in

Die Höhe der aktuellen Gebührensätze für eine Unterschriftsbeglaubigung finden Sie hier.



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