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Geburt vor 01.09.1986

02.08.2024 - Artikel

Informationen für Personen, die vor dem 01.09.1986 als Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren wurden und erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
    neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund
  • Wohnsitznachweis
    • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.

      UND
    • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
      (ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr [„Unzuständigkeitszuschlag“] zu zahlen)

      ODER
    • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
    mögliche Nachweise:
    • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
    • deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder eine Ihrer Kinder)
    • deutsche Eheurkunde
    • alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)
    • Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit

      INFO
      Eine Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit ist erforderlich, wenn Sie

      • vor dem 01.09.1986 außerhalb von Deutschland geboren wurden,
      • ab Geburt eine weitere Staatsangehörigkeit haben
      UND
      • über keinen der oben genannten Nachweise verfügen.
      Die effektive Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit (sie dient vielmehr dazu, Ihnen zu ermöglichen, in Ihren jeweiligen Pässen denselben Namen zu führen).

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
    mögliche Nachweise
    • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis oder deutsche Einbürgerungsurkunde
    • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils
    • deutsche Einbürgerungsurkunde und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
    • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Elternteils
    • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde des deutschen Elternteils

      Hat weder Ihr deutscher Elternteil noch Ihr deutscher Großelternteil einen deutschen Reisepass, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen.
  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)

Gebühr


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