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Urnenbescheinigung / Leichenpass

14.11.2024 - Artikel

Die deutsche Botschaft in Mexiko-Stadt und die deutschen Honorarkonsul/innen stellen Urnenbescheinigungen aus, wenn eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.

Urnenbescheinigung / Leichenpass

Die deutsche Botschaft in Mexiko-Stadt und die deutschen Honorarkonsul/innen stellen Urnenbescheinigungen aus, wenn eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.

Die nachstehenden Informationen zu Sargüberführungen sind vorrangig für Bestattungsunternehmen bestimmt, da eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands nach den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nur von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden darf.

Im Gegensatz zu Sargüberführungen bedarf es in Deutschland für den Transport einer Urne keiner Einschaltung eines Bestattungsunternehmens. So ist auch der Versand einer Urne durch einen Paketdienst möglich, solange der Adressat in Deutschland eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen ist (keine Aushändigung von Urnen an und kein Transport durch Privatpersonen). Die Ankunft der Urne ist dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung zu avisieren. Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten vorab mit den betroffenen Stellen in Deutschland abgesprochen werden.

Generell sollten folgende Informationen auf der Urne verzeichnet bzw. fest mit dieser verbunden sein:

  • Name der/des Verstorbenen
  • Geburts- und Sterbedatum
  • Bezeichnung der Bestattungsanlage (Krematorium)
  • Zeitpunkt der Kremierung

Ggf. zusätzlich einzuhaltende Vorschriften am Abgangsort sowie luftverkehrsrechtliche Regelungen in Bezug auf Sargüberführungen und Urnentransport (z.B. Zinksarg, Durchleuchtbarkeit von Urnen) bleiben davon unberührt.

Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. ZollbefreiungsVO eingangsabgabefrei.

Bitte beachten Sie: Die deutsche Botschaft und Honorarkonsul/innen stellen zwar Urnenbescheinigungen auch auf Veranlassung von Privatpersonen aus. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Urnentransports können sie jedoch nicht behilflich sein.

Urnenbescheinigung

Die Urnenbescheinigung wird von der deutschen Botschaft oder einem/einer Honorarkonsul/in ausgestellt. Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

Sterbeurkunde (mit Haager Apostille)

  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein).
  • Sofern vorhanden: Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll.
  • Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung

Leichenpass

Das internationale Abkommen vom 10. Februar 1937 über Leichenbeförderung ist am 01.06.1938 in Kraft getreten. Deutschland und Mexiko sind Vertragsparteien. Daher entfällt die Ausstellung eines Leichenpasses durch die deutsche Botschaft/Honorarkonsul/innen für den Leichentransport in oder durch die Bundesrepublik Deutschland.

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