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Apostille - Anerkennung mexikanischer Urkunden in Deutschland und deutscher Urkunden in Mexiko

Artikel

Mexiko und Deutschland sind Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 05.10.1961 (BGBl. 1965 II, S. 876). Durch diesen Staatsvertrag sind öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. An die Stelle der Legalisation tritt die Apostille.

Die Apostille wird von den zuständigen Behörden des Staates angebracht, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist.
Die Botschaft kann keine Apostillen anbringen.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille besteht aus einem festgelegten Text, der der Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, dient. Die Apostille wird auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht; sie muss unter der Überschrift „Apostille“ mit der Bezeichnung „Convention de la Haye du 5 octobre 1961“ versehen sein.

Für in Mexiko ausgestellte Urkunden erteilen folgende Stellen Apostillen:

Gemäss Art. 6 der Konvention muss man sich - je nach Art der öffentlichen Urkunde - an folgende, von Mexiko bestimmte, Behörden richten:

Wenn es sich um „documentos estatales“ (lokale Urkunden im Rahmen der Zuständigkeit des jeweiligen Bundesstaates) handelt, also nahezu alle persönlichen Urkunden wie z.B. Geburtsurkunden/Heiratsurkunden/Sterbeurkunden, dann wenden Sie sich an:
die „Secretaría o Direcciones Generales de Gobierno de Estado“.

Wenn es sich um „documentos estatales“ handelt, die im Distrito Federal ausgestellt wurden, dann wenden Sie sich an:
das „Archivo General de Notarías del Distrito Federal“.

(Handelt es sich um in den Bundesstaaten ausgestellte „documentos públicos federales“ (also solche Urkunden, in denen der Staat handelt oder sich verpflichtet), dann wenden Sie sich in den Bundesstaaten (Estados de la República Mexicana) an:
die „Representaciones Estatales de la Dirección General de Gobierno de la Secretaría de Gobernación“.

Handelt es sich um vom Distrito Federal ausgestellte „documentos públicos federales“, dann wenden Sie sich an:
die „Dirección General de Gobierno de la Secretaría de Gobernación“.)

Für in Deutschland ausgestellte Urkunden erteilten folgende Stellen Apostillen:

Für in Deutschland ausgestellte Urkunden erteilen folgende Stellen Apostillen:

Ausnahmen:

Handelt es sich um Urkunden, die von diplomatischen oder von konsularischen Vertretern errichtet worden sind, oder nur Urkunden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen, kann die Apostille nicht erteilt werden

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