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Sie wollen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen und haben bereits eine Zusage von Ihrem künftigen Arbeitgeber?

26.04.2021 - Artikel

Dann können Sie vom beschleunigten Fachkräfteverfahren profitieren. Das beschleunigte Verfahren verkürzt die Dauer der Bearbeitung des Visumverfahrens erheblich und ist für folgende Personengruppen möglich:

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
  • Hochqualifiziertes Personal
  • Forscher/ Wissenschaftler
  • Führungskräfte
  • Auszubildende und Teilnehmer innerbetrieblicher Weiterbildung
  • IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss
  • Teilnehmer von Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Bitte informieren Sie sich auch auf www.make-it-in-germany.de und www.anerkennung-in-deutschland.de.

Ablauf


  1. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Zusage von einem Arbeitgeber oder einer Ausbildungseinrichtung in Deutschland haben.
  2. Ihr Arbeitgeber leitet nach Rücksprache mit Ihnen das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ein.
  3. Ihre ausländischen Qualifikationen müssen in Deutschland anerkannt werden. Die Ausländerbehörde unterstützt ihren Arbeitgeber bei dem Anerkennungsverfahren und wird Sie zum gesamten Verfahrensablauf und den einzureichenden Unterlagen beraten.
  4. Wenn die Voraussetzungen für Ihre gewünschte Tätigkeit vorliegen, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung. Ihr künftiger Arbeitgeber erhält die Vorabzustimmung und leitet diese an Sie weiter.
  5. Sobald Sie die Vorabzustimmung erhalten haben, registrieren Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft zur Beantragung eines Visums in der Kategorie „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren §81a AufenthG‘‘.
  6. Sobald Sie die Vorabzustimmung erhalten haben, können sich auch Ihre mitreisenden Familienangehörigen (Ehepartner oder Kinder) bereits für einen Termin auf der Warteliste registrieren (Kategorie Familienzusammenführung zum Ausländer). Jedes Familienmitglied muss einzeln registriert werden, damit jede Person eine eigene Registrierungsnummer erhält. Bitte nutzen Sie für jede Registrierung die gleiche E-Mail Adresse.
  7. Bei der Antragstellung in der Botschaft müssen in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden:
    1. das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
    2. zwei biometrische Fotos
    3. gültiger Reisepass
    4. die oben genannte Vorabzustimmung
    5. die Originale der Urkunden, die Sie im vorherigen Verfahren als Kopien eingereicht haben
    6. ggf. Nachweis über Deutschkenntnisse
  8. Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, entscheidet die Auslandsvertretung in der Regel innerhalb von 3 Wochen über Ihren Antrag


Beratung

Die Botschaft bietet keine Beratungen zu diesem Verfahren an. Beratungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren werden ausschließlich von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland durchgeführt. Bitte kontaktieren Sie Ihren künftigen Arbeitgeber in Deutschland.

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