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Namensänderung nach Eheschließung

Auf dem Bild sieht man Rosenblätter, die auf einer asphaltierten Fläche vor einem weißen Gebäude liegen.

Rosenblätter vor einem Standesamt (Symbolbild), © dpa Themendienst

22.08.2024 - Artikel

Sie haben außerhalb Deutschlands geheiratet und möchten Ihren neuen Namen nun auch in Ihrem deutschen Reisepass führen? Bevor Sie einen neuen Reisepass mit Ihrem neuen Namen beantragen können, müssen Sie zunächst eine Namenserklärung abgeben.

Übersicht

Sie haben außerhalb Deutschlands geheiratet und möchten Ihren Namen nach der Eheschließung ändern? Um den Namen wirksam nach deutschem Recht ändern zu können, ist eine Namenserklärung erforderlich. Erst nach Erhalt der Namensbescheinigung vom zuständigen Standesamt in Deutschland können Sie einen Reisepass oder Personalausweis auf den neuen Namen beantragen.

Wenn Sie einen Ehenamen nach deutschem Recht bilden wollen, können Sie zwischen dem Familiennamen und Geburtsnamen eines jeden Ehegatten wählen. Der gewählte Ehename erstreckt sich automatisch auf alle Kinder, die innerhalb der Ehe geboren sind oder in Zukunft geboren werden.

Alternativ können Sie Ihre Ehenamen nach fremdem Recht bestimmen, wenn einer der Ehegatten diese fremde Staatsangehörigkeit besitzt. Ihnen stehen dann die Namen zur Wahl, die das fremde Recht erlaubt. Die so gewählten Ehenamen erstrecken sich nicht automatisch auf die in der Ehe geborenen Kinder.

Beide Ehepartner müssen den Antrag persönlich vor Ort bei Antragstellung unterschreiben.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin: Terminvereinbarung

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

Fremdsprachige Unterlagen (Ausnahme: Englisch und Französisch) müssen mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische eingereicht werden.

Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen vor:

  • Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe“, noch nicht unterschrieben
    Formular: Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe PDF / 56 KB
  • Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Ehepartner
  • Falls zutreffend: Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes der Ehepartner in Deutschland
  • Falls zutreffend: aktuelle Aufenthaltserlaubnis der Ehepartner
  • Gültige Reisepässe beider Ehepartner (andere Identifikationsdokumente können nicht akzeptiert werden) oder ggfs. der deutsche Personalausweis
  • Heiratsurkunde
  • ggfs Nachweis über die Auflösung von Vorehen (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • Falls ein deutscher Ehepartner in Deutschland eingebürgert wurde: Einbürgerungsurkunde
  • Falls ein deutscher Ehepartner in Namibia eingebürgert wurde: namibische Einbürgerungsurkunde und deutsche Beibehaltungsgenehmigung
  • Falls Sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunde(n)

Bitte beachten Sie: es handelt sich bei dieser Aufstellung um Dokumente, die in Routinefällen vorgelegt werden müssen. Da das deutsche Namensrecht sehr komplex ist und viele Sachverhalte möglich sind, kann im individuellen Fall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen durch die Botschaft Windhuk oder anschließend durch das zuständige Standesamt in Deutschland verlangt werden.

Gebühren

Bei der Auslandsvertretung fallen Gebühren an. Sie müssen bei der Antragstellung in Namibischen Dollar bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird dafür zum tagesaktuellen Umrechnungskurs der Botschaft umgerechnet. Die Zahlung kann bar erfolgen oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder MasterCard. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bearbeitungszeit

Die Botschaft Windhuk hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der deutschen Standesämter und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen. Bitte beachten Sie, dass ein deutscher Pass erst ausgestellt werden kann, sobald die Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt

Auf einen Blick: Downloads und Links

Für alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft müssen Sie rechtzeitig vorher einen Termin vereinbaren. Den Link zur Terminvergabe finden Sie hier:

Terminbuchung Konsularabteilung

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Kontakt zur Konsularabteilung

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