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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Gesetzbücher (Symbolbild), © colourbox
Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann durch eigenen Verzicht auf die Staatsangehörigkeit erfolgen oder bis zum 26.06.2024 aufgrund automatischer gesetzlicher Regelung.
Häufigster Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit war bis zum 27.06.2024 der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag. Der automatische Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Geburt hatte dagegen i.d.R. keine Auswirkungen auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Seit dem 27.06.2024 können Sie nunmehr eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.
Daneben können deutsche Staatsangehörige freiwillig auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten wenn sie auch noch die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen.
Die wichtigsten Gründe für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind: