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Informationen über Personalausweise

Artikel

Eintragung der ausländischen Wohnanschrift

Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind, können Sie bei der Angabe Ihrer Anschrift zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Eintragung der ausländischen Anschrift (Vorlage eines aktuellen Wohnsitznachweises erforderlich)

oder

  • keine Wohnung in Deutschland (Hierdurch kann jedoch die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, die eine ladungsfähige Anschrift voraussetzt, eingeschränkt sein.)

Online-Funktion des Personalausweises („eID-Funktion“)

Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Informationen zum „Online-Ausweis“. Die Kenntnisnahme der Informationen ist Voraussetzung für die Beantragung.

Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Pass-/ Personalausweisstelle eines Generalkonsulates oder in einer beliebigen Personalausweisbehörde ein- und ausschalten.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.

Die Neusetzung / Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind und in den Niederlanden wohnen, wird der PIN-Brief an Ihre niederländische Adresse geschickt.

Änderungen an der eID-Funktion

Änderungen der eID-Funktion (z.B. PIN-Änderung, Wohnsitzänderung) sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie hierzu einen entsprechenden Termin.

Sperrung von elektronischen Personalausweisen

Wurde Ihr Personalausweis mit eingeschalteter elektronischer Funktion verloren oder gestohlen, muss dieser sofort gesperrt werden, damit der Ausweis nicht missbräuchlich zur Identifizierung im Internet benutzt werden kann, auch wenn hierzu außerdem die PIN erforderlich wäre.

Sie können die eID-Funktion Ihres Personalausweises im Falle eines Verlusts/Diebstahl unter der allg. Sperrnummer +49 116 116 (funktioniert nicht in allen Ländern) oder der Sperrnummer +49 30 40 50 40 50 sperren lassen. Zum Sperren werden der Name, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort abgefragt.

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