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Bekanntmachung für Deutsche zur Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag in 455 Berliner Wahlbezirken
Am 11. Februar 2024 findet die Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 in Berlin in 455 von insgesamt 2.256 Wahlbezirken statt. Die Wiederholungswahl findet somit nicht im gesamten Berliner Stadtgebiet statt. Auf der Seite der Landeswahlleitung Berlin (www.berlin.de/wahlen/) wird eine Adressabfrage abrufbar sein, in der ermittelt werden kann, ob die eingegebene Berliner Anschrift in einem Wahlbezirk liegt, in dem die Wiederholungswahl stattfindet.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können unter den folgenden Voraussetzungen an der Wiederholungswahl teilnehmen:
1. a) Sie haben entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten; dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück; dieser letzte Wohnsitz in Deutschland vor dem Wegzug ins Ausland lag in einem der o.g. Berliner Wahlbezirke;
b) oder sie sind aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen, und diese Vertrautheit und Betroffenheit beziehen sich auf einen der o.g. Berliner Wahlbezirke.
2. Sie sind in ein Wählerverzeichnis in einem der o.g. Wahlbezirke in Berlin eingetragen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 22. Januar 2024 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei
- der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Germany, www.bundeswahlleiterin.de,
- dem Landeswahlleiter für Berlin (www.berlin.de/wahlen/),
- den zuständigen Bezirkswahlämtern in Berlin
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.