Für welche Länder erfolgt die Bestätigung der Echtheit meiner deutschen Urkunde durch eine Apostille und für welche durch eine Legalisation?
Auf der unten eingestellten Seite können Sie unter „Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland“ einsehen, ob Sie für Ihre deutschen Urkunden eine Apostille oder Legalisation einholen müssen oder ob bilaterale Abkommen greifen.
In Zweifelsfällen kann eine telefonische Anfrage bei einer Auslandsvertretung des Landes, in welchem die Urkunde verwendet werden soll, weiterhelfen.