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Plattform Analysis and Information System (PLAIN)

Das Auswärtige Amt hat das Netz seiner Vertretungen in Frankreich umgestaltet. Dies hat zur Folge, dass bestimmte konsularische Amtshandlungen des Generalkonsulats Bordeaux auf die Botschaft Paris übergegangen sind.

Sie können am Generalkonsulat Bordeaux wie bisher einen neuen Pass und Personalausweis beantragen. In diesem Zusammenhang eventuell noch erforderliche Namenserklärungen oder gewünschte Anträge auf Nachbeurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister können ebenfalls erledigt werden.

Zudem können am Generalkonsulat in Bordeaux Unterschriftsbeglaubigungen (u. a. auf Genehmigungserklärungen bei Grundstücksgeschäften, zur Beantragung von Führungszeugnissen, für Erbausschlagungen) und Beglaubigungen von Fotokopien vorgenommen werden.

Hier finden Sie vorab nützliche Antworten auf verschiedene konsularische Fragen:

Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich sind. Alternativ können Sie auch über das Kontaktformular einen Termin mit uns vereinbaren.

Die Botschaft Paris ist zuständig für alle anderen konsularischen Auskünfte und Dienstleistungen, wie behördliche Zustimmungserklärungen zur französischen Vaterschaftsanerkennung, Beantragung von Visa, grundsätzliche Fragen der Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungen sowie auch Fragen des Erbrechts.

Informationen zur Erreichbarkeit der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris finden Sie hier.


Konsularische Hilfe für deutsche Staatsangehörige im Notfall

In dringenden konsularischen Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft Paris unter der Telefonnummer +33 (0)6 11 76 22 55


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