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Autounfälle und Alkoholmissbrauch

Autopanne - Warndreieck

Autopanne - Warndreieck, © dpa Themendienst

Artikel

1. Autounfall - was tun?

Bei einem schweren Unfall behält die Polizei üblicherweise den Pass und Führerschein der Beteiligten bis zur genauen Klärung der Unfallursache ein. Bei einem Unfall mit Personenschaden, wird der vermutete Verursacher oft in Haft genommen. In diesem Fall sollten Sie darauf bestehen, dass Sie das Generalkonsulat Dubai (zuständig in allen Emiraten) benachrichtigen dürfen.

Jeder noch so kleine Kfz-Unfall, selbst Parkschäden ohne Beteiligung Dritter, muss der Polizei gemeldet werden, da Werkstätten eine Reparatur selbst kleiner Lackschäden nicht durchführen, wenn kein Polizeiprotokoll vorliegt. Unfallbeteiligte erhalten von der Polizei ein Protokoll ausgehändigt. Der rote Durchschlag wird üblicherweise dem Verursacher ausgehändigt.

Informieren Sie bitte sofort den Versicherer bzw. die Mietwagenfirma!


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2. Alkohol am Steuer ist streng verboten!

Wird bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall festgestellt, dass der Fahrer Alkohol zu sich genommen hatte, wird er zum Traffic Department gebracht, wo zuerst eine Blutprobe genommen und er anschließend bis zur Gerichtsverhandlung in Haft bleibt. Die Gerichtsverhandlung kann frühestens mit Eintreffen des Ergebnisses der Blutprobe stattfinden, was bis zu einer Woche oder länger dauern kann.

Mögliches Strafmaß für Ersttäter: Bis zu 30 Tage Haft (effektiv 23 Tage) für Nicht-Muslime. Der Richter kann auch hohe Geldstrafen verhängen, der Führerschein wird für einen zu bestimmenden Zeitraum eingezogen und das Auto mehrere Wochen sichergestellt. Personen islamischen Glaubens (auch Deutsche!) können zusätzlich mit Stockhieben bestraft werden.

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3. Alkohol in der Öffentlichkeit ist auch ohne Auto verboten!

Bitte denken Sie daran: Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein islamisches Land. Vieles wirkt zwar auf den ersten Blick wie in Deutschland, aber Alkohol bleibt ein Zugeständnis an ausländische Gäste. In der arabischen Kultur, die unseren Respekt verdient, hat er keinen Platz.

Nicht-Muslime dürfen in lizensierten Hotels und Restaurants Alkohol konsumieren. Auch sie machen sich aber nach den Gesetzen der VAE strafbar, wenn sie in der Öffentlichkeit alkoholisert auffallen, ob mit einem Fahrzeug oder zu Fuß. Nach den örtlichen Gesetzen ist Alkoholkonsum für Muslime (auch deutsche!) streng verboten. Ihnen drohen außer Geld- oder Freiheitsstrafen auch Stockhiebe.

Alkoholische Getränke kaufen dürfen nur ortsansässige (nicht-muslimische) Ausländer mit einer gültigen Alkohollizenz. Dieses Papier sollte immer mitgeführt werden, auch wenn man nur im Restaurant ein Bier trinkt. Alkoholkonsum von Nicht-Touristen ohne Lizenz wird mit einer Strafe von mindestens Dh 2.000,- oder Freiheitsentzug belegt.

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