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Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 23.12.2024
(Unverändert gültig seit: 04.11.2024)

Letzte Änderungen:
Sicherheit – Innenpolitische Lage, Kriminalität
Reiseinfos - Führerschein
Einreise und Zoll – Minderjährige, Aus- und Weiterreise in die Volksrepublik China
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Vereinzelte Demonstrationen, können nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen in der Hauptstadt Ulan Bator auf Märkten, insbesondere dem Narantuul-Markt, in Einkaufszentren, Kaufhäusern und in der Nähe bekannter Restaurants sowie Pubs und touristischer Sehenswürdigkeiten vor. Vereinzelt kann es zu gewalttätigen Handlungen alkoholisierter Personen, auch gegen ausländische Staatsangehörige, kommen.

Auch außerhalb der Städte gibt es vereinzelt Gewalt-, Raub- und Diebstahlsdelikte gegenüber Touristen. In einigen Fällen haben zugestiegene Komplizen bei Taxifahrten gemeinsam mit dem Fahrer Fahrgäste beraubt.

Sowohl in der Hauptstadt als auch auf dem Land kommt es vereinzelt zu Sexualdelikten, wovon auch ausländische Staatsangehörige betroffen sein können.

  • Seien Sie insbesondere bei Dunkelheit in der Stadt besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie ärmere Stadtviertel (Ger-Viertel).
  • Nehmen Sie bei Taxifahrten stets auf der Rückbank Platz und lassen Sie das Zusteigen weiterer Fahrgäste nicht zu.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen, sofern eindeutige Preisangaben fehlen.

  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Die Mongolei liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist kontinental-semiarid. Kurze Regenzeiten erstrecken sich von Mitte Juli bis Mitte September.
Es kommt zu extremer Kälte im Winter und extremer Hitze im Sommer. Wetterbedingungen können sich rasch ändern.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Bei Inlandsflügen werden internationale Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten.
Die transmongolische Eisenbahn verbindet Ulan Bator mit Russland und China, jedoch besteht die Verbindung nur bis zu den Landesgrenzen. Ab den Landesgrenzen gibt es zahlreiche Busverbindungen.

Angesichts der nicht überall ausreichenden Straßeninfrastruktur und der allgemein wenig defensiven Fahrweise besteht bei Überlandtouren erhöhte Unfallgefahr, insbesondere abseits befestigter Straßen.

Die Promillegrenze beträgt 0,0. Kontrollen erfolgen häufig; Zuwiderhandlungen werden streng bestraft.

Bei Überlandfahrten kann es gelegentlich zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel, kommen. Dies sollte bei der Reiseplanung berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern)..

Das Netz der medizinischen Notfallversorgung ist auf dem Land besonders dünn, weshalb auch leichtere Verletzungen infolge eines Unfalls zu großen Komplikationen führen können.

Bei der Benutzung von Privattaxis werden häufig stark überhöhte Fahrpreise berechnet; bei Nichtzahlung kann es zu äußerst unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Das Angebot regulärer Taxiunternehmen, die z. T. auch in englischer Sprache kontaktiert werden können, nimmt zu.

Bei Reitausflügen ist die Verletzungsgefahr besonders groß, wenn kein Helm getragen wird und Sattelzeug ohne Sicherheitssteigbügel verwendet wird. Kanu- und Kajakfahrten auf mongolischen Flüssen bergen ohne Begleitung von Ortskundigen erhebliche Gefahren.

Aufgrund von Seuchenausbrüchen (z. B. Maul- und Klauenseuche) können einzelne Gebiete der Mongolei zeitweise für Touristen gesperrt sein.

  • Achten Sie auf Mindeststandards in Fahrzeugen wie Sicherheitsgurte.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Erkundigen Sie sich bei Taxifahrten vorab über den Fahrpreis und greifen Sie auf Anbieter zurück, mit denen eine Verständigung möglich ist. Nutzen Sie vorrangig den Taxiservice offiziell angemeldeter Taxifirmen über App oder Hotline-Anruf (u.a. UBCab, VIP-Taxi, 19001950).
  • Beachten Sie auch bei Aktivitäten stets Mindestsicherheitsstandards.
  • Unternehmen Sie Kanu- und Kajakfahrten auf Flüssen nie allein, sondern mit ortskundiger Begleitung.

Führerschein

Ein deutscher Führerschein wird mit einer Übersetzung ins Mongolische (angefertigt durch einen amtlichen Übersetzer) anerkannt. Die Mongolei ist Vertragsstaat des Übereinkommens vom 8.November 1968 über den Straßenverkehr; somit ist das Führen eines Fahrzeugs auch mit einem internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein möglich.

LGBTIQ

Die Mongolei ist eines der wenigen asiatischen Länder, in denen die Diskriminierung von LGBTIQ verboten ist. Homosexuelle Handlungen sowie jede andere Ausprägung sexueller Identität sind in der Mongolei legal. Besonderen Verfassungsschutz genießen LGTBIQ-Menschen in der Mongolei über die Grundrechte hinaus nicht, werden durch die geltenden Gesetze - mit Ausnahme des Familienrechts - jedoch auch nicht diskriminiert.

Eine offene gesellschaftliche Ausgrenzung ist nicht erkennbar. Gewaltsame Übergriffe auf LGBTIQ seitens der Bevölkerung existieren, jedoch werden staatliche Akteure sowie die Öffentlichkeit nach und nach für die Situation der LGBTIQ sensibilisiert. Auf diese Weise wird - vorwiegend in Ulan Bator - ein Umfeld geschaffen, in dem LGBTIQ nicht in steter Angst vor Entdeckung oder Diffamierung ihrer sexuellen Identität und Lebensweise leben müssen. Eine entsprechende Szene existiert unter den Einheimischen, hält sich in der Öffentlichkeit aber eher bedeckt und vor allem in ländlichen Gebieten ist der Fortschritt, was die Situation der LGBTIQ betrifft, deutlich langsamer.

In der mongolischen Gesellschaft sind die klassischen Rollenbilder der femininen Frau und des maskulinen Mannes stark verankert. Eine Ehe wird nach dem mongolischen Familiengesetz ausschließlich als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Damit einhergehend ist die fehlende Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen oder anderer rechtlich bindender Zusammenschlüsse.

Rechtliche Besonderheiten

Fotografierverbot besteht in der Nähe militärischer und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Tugrik (MNT). USD oder EUR können in allen Banken und Wechselstuben getauscht werden. 500- und 200-EUR-Scheine können wegen sich häufender Betrugsfälle abgelehnt werden. Bei beschädigten Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter.
Laut Gesetz müssen alle Zahlungen in mongolischen MNT erfolgen. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimag-Zentren getauscht werden, vor längeren Reisen sollte daher ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator eingetauscht werden.

In Ulan Bator gibt es mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Kredit- oder Bankkarten (Plus-System) Bargeld abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. An einigen Banken ist die Abhebung mit einer Debitkarte möglich (z.B. Khaan-Bank). Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung nur selten möglich.

Alle großen Hotels, Restaurants und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren, akzeptieren gängige Kreditkarten.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Mongolei sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum.

Bei Einreisen aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa – sofern für die Einreise erforderlich - auch am Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einladenden/Geschäftspartner in der Mongolei mit der mongolischen Ausländerbehörde abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden.

Unabhängig von der Möglichkeit der Visumserteilung bei Einreise wird zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten. Weitere Informationen erteilen die mongolischen Immigrationsbehörden.

Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.

Transitreisen

Der Flughafen Chinggis Khaan verfügt nicht über einen gesonderten Transitbereich, daher erfolgt auch bei Transitreisen eine Einreise in die Mongolei. Ein Visum ist dabei nicht erforderlich; deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 30 Tage visumfrei in der Mongolei aufhalten.

Grenzübergänge für ausländische Staatsangehörige

Die Ein- bzw. Ausreise ist für ausländische Staatsangehörige nur möglich:

  • über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan von Ulan Bator,
  • per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
  • mit dem Auto: an der mongolisch-russischen Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag); Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag); Ereentsav/Solovyovsk (Dornod Aimag); an der mongolisch-chinesischen Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornogov Aimag/Ostgobi); Bichigt/Zuunhatavch (Sukhbaatar Aimag).

Die genannten Grenzübergänge sind nicht rund um die Uhr geöffnet. Es können Wartezeiten entstehen.

Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Einreiseverweigerungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil Grenzbeamte mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.

Registrierung

Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Reisende sich in den ersten sieben Tagen bei der Ausländerbehörde (Immigration) anmelden und sich vor Ausreise wieder abmelden, um ein Ausreisevisum zu erhalten.

Minderjährige

Personen unter 16 Jahren kann an der Grenze die Einreise verweigert werden, wenn sie nicht in Begleitung einer sorgeberechtigten Person sind. Wenn Minderjährige ohne Begleitung ihrer Sorgeberechtigten reisen, sollte im Vorhinein eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht an die begleitende Person (im Original und in mongolischer Sprache mitzuführen) erteilt werden.

Minderjährige Doppelstaater

Die Ausreise Minderjähriger (insbesondere mit deutsch-mongolischer Staatsangehörigkeit) sollte von beiden Elternteilen schriftlich mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht (im Original und in mongolischer Sprache mitzuführen) erlaubt worden sein. Die Ausreise minderjähriger Doppelstaater kann verweigert werden, wenn eine entsprechende Vollmacht fehlt, Zweifel am Reiseziel oder der Verdacht auf Kindesentführung (in Begleitung nur eines Erziehungsberechtigten) bestehen.

  • Bitte beachten Sie, dass auch bei gemeinsamem Sorgerecht ein Elternteil eine Ausreisesperre für die gemeinsamen Kinder vor Gericht erwirken kann (travel ban).
  • Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise der Deutschen Botschaft Ulan Bator zum Thema „Grenzüberschreitende Kindesentziehung“.

Aus- und Weiterreise in die Volksrepublik China

Für die Aus- und Weiterreise in die Volksrepublik China kann ein Visum erforderlich sein, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss (Ausnahmen gelten nur für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Besuchsreisen und zum Transit). Weitere Fragen (z.B. zur Einreise per Kfz) , beantwortet die zuständige chinesische Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat).

Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumsantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumsverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass Reisende in der Mongolei durch die chinesische Botschaft in Ulan Bator kein Visum für China erhalten können.

Aus- und Weiterreise in die Russische Föderation

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt, müssen aber deklariert werden. Die Ausfuhr ist bis zur Höhe des deklarierten Betrags möglich.

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung MNT ist verboten.

Bei der Ausreise wird das Gepäck durch den mongolischen Zoll sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, paläontologischen Funden, Metallen und Jagdtrophäen durchsucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des mongolischen Zolls zu finden.

Einreise mit dem Kfz

Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären, siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr und Führerschein.

Heimtiere

Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren müssen für jedes Tier ein Impfpass sowie eine aktuelle amtliche veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft und der Ausfuhrort frei von Seuchen ist. Ferner muss eine Ausreisegenehmigung vorliegen, aus der hervorgeht, dass das Tier aus dem Ursprungsland ausgeführt werden darf. Bei Einreise wird gegen eine Gebühr von 20.000 MNT (ca. 7 EUR) pro Tier an der Grenze eine Bescheinigung ausgestellt.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, , Meningitis (A/CW/Y) und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in der Mongolei noch ein Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 200 Neuerkrankungen und Rückfälle pro 100.000 Einwohner und Jahr erfasst, Schätzungen liegen noch höher. Resistenz des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist nicht selten.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Tollwut ist in der Mongolei endemisch. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Wildtiere (u.a. Bären), siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommermeningoenzephalits (FSME) und RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung kommt vor allem im Norden an der Grenze zu Sibirien vor.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit HFMD

Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion führt immer wieder zu Ausbrüchen, auch in Ulan Bator. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden nicht zu rechnen.

Brucellose

In den letzten Jahren wurden regelmäßig Erkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung wird durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Milchprodukten übertragen.

  • Seien Sie bei Rohmilch und Rohkäse vorsichtig.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion beim Menschen. Die Krankheit wird überwiegend durch kranke Rinder verursacht Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Tieren oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Pest

Die Mongolei gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. Hier wird sie von erkrankten Murmeltieren auf den Menschen übertragen, da diese als Delikatesse gelten. Eine Gefahr der Übertragung besteht nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (z. B. bei der Jagd), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.

Luftverschmutzung

Besondere Belastungen verursacht im Winter die durch Fernheizwerke, Verkehr und die Ofenbeheizung der Jurten-Siedlungen entstehende und durch häufige Inversionswetterlage begünstigte extreme Luftverschmutzung. Diese überschreitet deutsche Grenzwerte um ein Vielfaches. Sowohl die Schadstoffemissionen, die im Winter Spitzenwerte erreichen, als auch die extreme Lufttrockenheit sind ursächlich für z. T. chronische Atembeschwerden und Bronchial-Erkrankungen. Diese gesundheitsbelastenden Umweltbedingungen sind besorgniserregend und werden in den Medien diskutiert.

Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z. B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den letzten Jahren haben in Ulan Bator private internationale Kliniken eröffnet (Intermed, SOS, Songdo, GrandMed), die erheblich zur Verbesserung der ambulanten und stationären Versorgung zumindest in der Hauptstadt beigetragen haben.
Nicht alle westlichen Medikamente - insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen - sind in der Mongolei erhältlich.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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