Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ausschlagung

Artikel

Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft von dem Erben grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen - bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands innerhalb von 6 Monaten - nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden.

Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft von dem Erben grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen - bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands innerhalb von 6 Monaten - nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden.

Wenn Sie die Erklärung nicht direkt bei dem zuständigen Nachlassgericht in Deutschland abgeben können, kann die erforderliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift auch durch das Generalkonsulat in Dubai erfolgen. Die Ausschlagungserklärung übersenden Sie anschließend an das zuständige Gericht in Deutschland.

Falls Sie von Ihrem Anwalt / Notar keinen Entwurf für die Erbausschlagung erhalten haben, finden Sie eine Textvorlage hier:


Ausschlagung einer Erbschaft PDF / 179 KB


Ausschlagung einer Erbschaft minderjährige PDF / 188 KB

Achtung: Bei der Textvorlage handelt es sich um ein Muster, welches durch die Ausschlagenden ggf. textlich an die konkrete Situation angepasst werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Vorlage handelt. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen zur weiteren Beratung an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe.

Verwandte Inhalte

nach oben