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Internationaler Urkundenverkehr

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Foto eines Stempels, © colourbox

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Legalisation und Apostille

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich öffentliche Urkunden, d.h. Urkunden, die von einem Gericht, einer Behörde oder von einer „mit öffentlichem Glauben versehenen Person“, z.B. einem Notar, errichtet wurden. Öffentliche Urkunden aus einem Staat können bei den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

Im deutsch-emiratischen Verhältnis geschieht dies durch eine sog. Legalisation. Diese ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.


Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die emiratischen Behörden verlangen in der Regel die Legalisation von deutschen Urkunden zwecks Anerkennung deutscher Berufs-/Universitätsabschlüsse und Personenstandsfälle (Eheschließung, Geburt etc.), z.B. für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in den VAE. Verbindliche Auskünfte zu den Voraussetzungen und Gebühren erhalten Sie von der VAE-Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in München.

Üblicherweise wird eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt. Diese finden Sie hier unter „Deutsche öffentliche Urkunden […]“ – „Legalisationsverfahren“.

Eine Legalisation vom Ausland aus ist in den meisten Fällen möglich, da Anträge in der Regel auch per Post eingereicht und Gebühren überwiesen werden können.

Das Generalkonsulat Dubai kann deutsche Urkunden nicht legalisieren.


Legalisation von emiratischen Urkunden zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland

Sollen ausländische öffentliche Urkunden in Deutschland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung im Errichtungsstaat („Herkunftsland“) der Urkunde. Emiratische Urkunden sind in der Regel in legalisierter Form vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich emiratische öffentliche Urkunden (Geburts-, und Heiratsurkunden, Schulzeugnisse, Diplome, etc.), beglaubigte Kopien und elektronisch erstellte Urkunden legalisiert werden können.

Emiratische Geburtsurkunden müssen zunächst vom Gesundheitsministerium, emiratische Heiratsurkunden bzw. Gerichtsurteile vom Justizministerium und alle abschließend vom Außenministerium vorbeglaubigt sein. Weitere Informationen zur Vorbeglaubigung (Adressen, Öffnungszeiten, Gebühren) finden Sie auf der Website des Ministry of Foreign Affairs.

Grundsätzlich können alle Urkunden, die in den VAE ausgestellt und durch das Ministry of Foreign Affairs vorbeglaubigt wurden, durch das Generalkonsulat in Dubai legalisiert werden.

Terminvereinbarung

Legalisationen emiratischer Urkunden können ohne Terminbuchung über den externen Dienstleister VFS Global in Auftrag gegeben werden.

Alternativ ist dies nach vorheriger Terminbuchung auch unmittelbar beim Generalkonsulat möglich.

Die Gebühr für die Legalisation beträgt 29,88 €, beim Generalkonsulat zahlbar per Kreditkarte (nur MasterCard oder Visa) oder bar in AED (zum jeweiligen Tageskurs).


Internationaler Urkundenverkehr insgesamt (u.a. Urkunden aus weiteren Staaten, Apostille, Urkundenüberprüfung)

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