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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

29.02.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr beendet haben.

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.

Kindern unter 12 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann an Stelle eines biometrischen Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Kinderreisepässe werden nur mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Hintergrund ist, dass der deutsche Kinderreisepass kein elektronisches Speicherelement (Chip) enthält und aus europarechtlichen Gründen daher nicht länger als ein Jahr gültig sein darf. Der Kinderreisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die USA. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, ab dem 12. Lebensjahr ist ein biometrischer Reisepass zu führen.
Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden.

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Anträge für Kinderreisepässe können bis 31. Dezember 2023 gestellt werden und sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.


Informationen zum Datenschutz in Pass- und Personalausweisverfahren

Reisepass

Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in von einer deutschen Behörde beglaubigten Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie (pro Antrag) vorzulegen.

Ausländische Urkunden (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) welche nicht in deutscher/englischer Sprache ausgestellt sind, bedürfen einer Übersetzung.
Zusätzlich müssen ausländische Urkunden ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen werden. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, können Sie der Website der Deutschen Vertretung am jeweiligen Ausstellungsort der Urkunde entnehmen.

Die persönliche Vorsprache ist für die Beantragung eines Reisepass bzw. Personalausweis zwingend erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin pro Antrag über das Terminbuchungssystem.

Falls Sie Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sind (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist), reichen Sie ihn bitte bei Antragstellung ein.

Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:

  • Staatsangehörigkeitsausweise (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist)
  • frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
  • Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992) oder Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
  • Einbürgerungsurkunden

Die Ausstellung des Passes beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des vorhandenen Passes. Sollten Sie aus zwingenden Gründen kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, falls gleichzeitig der reguläre Pass beantragt wird. Bitte prüfen Sie anhand der Reisehinweise des Auswärtigen Amts, ob der vorläufige Pass in den Ländern, die Sie besuchen, anerkannt ist.

Die Gebühren werden gem. § 15 Passverordnung berechnet.

Die Gebühren zahlen Sie bei Antragstellung bar in Qatar Riyal (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) oder unbar in Euro per Kreditkarte (nur Master und Visa).

Achtung:

Im Einzelfall ist es möglich, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Für Kinder wird grundsätzlich ein biometrischer Pass ausgestellt. Hierfür müssen Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres ihre Fingerabdrücke abgeben.

Alle Kinder müssen zur Passbeantragung persönlich erscheinen. Falls Sie für Ihr Kind den ersten Pass beantragen, ist die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung dann notwendig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zwar verheiratet waren, jedoch keinen gemeinsamen Ehenamen führen und für ältere Geschwisterkinder gegenüber einer deutschen Behörde keine namensrechtliche Erklärung abgegeben haben. Setzen Sie sich in diesem Fall vor Beantragung des Reisepass mit der Botschaft in Verbindung: Kontaktformular

Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung des Reisepasses für Ihr Kind benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie vorzulegen.

Das Antragsformular ist von beiden Eltern zu unterschreiben. Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, wird das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils nachgewiesen. Ausländische Dokumente legen Sie mit Legalisation und Übersetzung vor. Sollte einem Elternteil die persönliche Anwesenheit bei der Beantragung nicht möglich sein, muss die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils mit durch eine deutsche Behörde oder einen deutschen Notar beglaubigter Unterschrift vorgelegt werden.

  • 1 Passbild (bei Vollendung des 6. Lebensjahres biometrietauglich)
  • Geburtsurkunde
  • bisheriger Pass/Kinderausweis
  • Reisepässe der Eltern
  • Katarische ID oder Aufenthaltserlaubnis der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und Einbürgerungsurkunde

Ausländische Urkunden (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) welche nicht in deutscher/englischer Sprache ausgestellt sind bedürfen einer Übersetzung.
Zusätzlich müssen ausländische Urkunden ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen werden. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, können Sie der Website der Deutschen Vertretung am jeweiligen Ausstellungsort der Urkunde entnehmen.

Die persönliche Vorsprache des Kindes zur Identitätsfeststellung ist bei der Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises ebenfalls zwingend erforderlich.

Sollte der/die Minderjährige oder ihre/seine Eltern folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:

  • Staatsangehörigkeitsausweise (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist)
  • frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
  • Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992) oder Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
  • Einbürgerungsurkunden

Achtung:
Im Einzelfall ist es möglich, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Die Ausstellung eines biometrischen Reisepass beträgt sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie den Passantrag für Ihr Kind drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des vorhandenen Passes.

Sollte Ihr Kind aus zwingenden Gründen kurzfristig einen Pass benötigen, kann ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, falls gleichzeitig der reguläre Pass beantragt wird. Bitte prüfen Sie anhand der Reisehinweise des Auswärtigen Amts, ob der vorläufige Pass in den Ländern, die Sie besuchen, anerkannt ist.

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses dauert drei Arbeitstage. Bitte stellen Sie den Passantrag für Ihr Kind drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des vorhandenen Passes.

Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin pro Antrag über das Terminbuchungssystem.

Elektronischer Personalausweis

Die Botschaft Doha ist Personalausweisbehörde. Das bedeutet, dass Sie auch hier einen neuen Personalausweis beantragen können, die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen können oder Ihre persönliche PIN ändern können.

Information der Bundesdruckerei finden Sie hier oder barrierefrei Hier

Die Gebühren werden gem. Personalausweisgebührenverordnung berechnet.

Die Gebühren zahlen Sie bei Antragstellung bar in Qatar Riyal (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) oder unbar in Euro per Kreditkarte (nur Master und Visa).

Die Antragsvoraussetzungen entsprechen grundsätzlich denjenigen für einen deutschen Reisepass. Bitte legen Sie daher die entsprechenden Dokumente und Anträge wie bei der Passbeantragung vor:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • 1 Passbild (biometrietauglich)
  • bisheriger Pass
  • katarische ID oder Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, falls sich durch die Eheschließung der Familienname geändert hat oder die Änderung gewünscht ist
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und ausländische Einbürgerungsurkunde

Bitte beachten Sie, dass ein ausländischer Wohnort nicht in einem Personalausweis eingetragen werden kann. Wenn Sie keinen deutschen Wohnsitz haben, wird in Ihrem Personalausweis „keine Hauptwohnung in Deutschland“ eingetragen.

Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin pro Antrag über das Terminbuchungssystem.

Wohnortänderung

Um den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen, ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich, sofern eine Vollmacht und ein vom Passinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter unterschriebenes Antragsformular vorgelegt werden.

Benötigt werden folgende Unterlagen im Original sowie jeweils eine Kopie.

  • Reisepass bzw. Kinderreisepass, ggfs. Zweitpass
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, sofern ihr letzter Wohnort in Deutschland lag
  • einen Nachweis über die dauerhafte Verlegung ihres Lebensmittelpunktes nach Katar, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Wasserrechnung, Telefonrechnung, Kontoauszüge
  • katarische bzw. den Nachweis über die temporäre/dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
Im Einzelfall könnten weitere Unterlagen erforderlich sein

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Terminbuchungssystem.

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