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Chancenkarte (§§ 20a + 20b AufenthG)

05.12.2024 - Artikel

Die Chancenkarte ermöglicht es Arbeitskräften aus Drittstaaten zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen.

Dazu ist es erforderlich, dass eine Qualifikation als Fachkraft vorliegt oder die Mindestanforderungen über ein Punktesystem erfüllt werden.

Über das Punktesystem wird ermittelt, ob Sie anhand Ihrer Qualifikationen, Kenntnisse und Lebensumstände für die Chancenkarte berechtigt sind. Hierfür ist eine Mindestpunktzahl in Höhe von sechs Punkten erforderlich.

Besitzen Sie einen in Deutschland anerkannten berufsqualifizierenden Bildungsabschluss, können Sie die Chancenkarte als anerkannte Fachkraft beantragen, ohne eine Mindestpunktzahl erreichen zu müssen.

Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf der Webseite Make-it-in-Germany

Zum Abschluss des Visumsverfahrens müssen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Dazu können Sie z.B. eine Bestätigung über die bedingungslose Aufnahme – ab Einreise - in eine private oder gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland einreichen.
Alternativ können Sie eine sog. Incoming-Versicherung vorlegen, welche im Gegensatz zu einer regulären Reisekrankenversicherung keine auflösenden Bedingungen bei einem langfristigen Aufenthalt beinhalten darf.

Stellen Sie Ihren Visumantrag online im Auslandsportal

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