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Beschäftigung als Fachkraft
Fachkraft mit Anerkennung, © BO Belg/Canva.com
Allgemeine Informationen
Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.
BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.
HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.
Voraussetzungen
- Das Visum kann erst nach Erhalt der Anerkennung beantragt werden.
- Falls Sie für die Anerkennung das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, stellen Sie nach erhalt der Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG Ihre Antragsunterlagen bitte gemäß unserem Merkblatt „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ zusammen.
Dokumente
1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
Zwei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.
Original + Kopie(n) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.
Original + Kopie(n) - Mittelschulzeugnis mit Berufsabschluss/Fachschulzeugnis mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher, sowie das Arbeitsbuch (falls vorhanden, ohne Übersetzung).
Original + Kopie(n) - Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt entweder fest, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist (Anerkennung) und erteilt Ihnen, sofern erforderlich, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Original + Kopie(n) - Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung können ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen nachgefordert werden.
Original + Kopie(n) - Der Nachweis ist entweder zu erbringen durch:
- ausreichend hohen Gehaltsnachweis (siehe bitte Mindestgehalt Arbeitsmigration 2024) oder durch
- Gehaltsnachweis in niedrigerer Höhe sowie
- Belege zur angemessenen Altersvorsorge (jeweils mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher), also sämtliche vorhandenen Nachweise zu:
- Listing der serbischen gesetzlichen Rentenversicherung;
- bereits erworbenen Ansprüchen aus privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen;
- Immobilieneigentum (Nachweis: durch Katasterauszug und den letzten Steuerbescheid für die Immobilie);
- sonstigem Vermögen.
Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.
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Ort, Datum und Unterschrift
Die Gebühr beträgt 75 € Visagebühren.
Hinweise zur Familienzusammenführung
Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit Schengenvisum ist nicht möglich.
Sobald Sie Ihr Visum haben, erhalten Ihre Familienangehörigen zeitnah einen Termin zur Antragstellung.
Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblatt auf unserer Webseite.
Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
Ein Ausländer und sein Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung, die dem Visumsantrag zugrunde liegen soll, tatsächlich ausgeübt werden soll, d. h. tatsächlich ein auf Durchführung ausgerichtetes „konkretes Arbeitsplatzangebot“ nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und kein reines Scheinarbeitsverhältnis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes im Raum steht.
Eine reine Gehaltszahlung ohne Durchführungsabsicht genügt nicht.
Falscherklärungen sind „unrichtige Angaben“ und nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar. Erfolgt die Handlung gegen einen Vermögensvorteil, wäre eine Strafbarkeit nach § 96 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben. Die entsprechenden Qualifikationstatbestände gelten ebenfalls.
Visastellen und Ausländerbehörden haben bei konkreten Anhaltspunkten der Vorspiegelung eines echten Arbeitsverhältnisses, hinter dem sich ein nur zum Schein eingegangenes und daher nach § 117 BGB nichtiges Arbeitsverhältnis verbirgt, die Möglichkeit, die Strafverfolgungs-behörden einzuschalten.
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe und erkläre gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot im Sinne von § 18 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und ich beabsichtige, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen.
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Ort, Datum Unterschrift
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-
Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:
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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Termin
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.
Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
Alternativ: Online-Antragstellung
Sie können Ihren Visumantrag online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Zum Auslandsportal.