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Informationen für Staatsangehörige der Russischen Föderation

Icon der Basilius-Kathedrale in Moskau

Russische StB, © BO Belg/Canva.com

02.09.2024 - Artikel

Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit der Botschaft, die grundsätzlich erst nach ca. sechs Monaten nachweislichem Aufenthalt des Antragstellers / der Antragstellerin in Serbien entsteht, wurde für russische Staatsangehörige vorübergehend für einige Antragskategorien aufgehoben.

Russische Staatsangehörige, die nicht über eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Serbien verfügen, sich aber derzeit in Serbien aufhalten, können sich ab sofort in der Terminwarteliste der Botschaft (ausschließlich: Nationale Visa für Staatsangehörige der Russischen Föderation) für einen Termin zur Beantragung eines nationalen Visums registrieren.

Das bedeutet: Wenn Sie keinen langfristigen Aufenthaltstitel für Serbien in Form eines Klebeetiketts/Stickers im Reisepass haben, müssen Sie sich auf der Warteliste registrieren. Einfache Einreisestempel im Pass oder eine polizeiliche Anmeldung in Serbien („white carton“) sind ebenfalls NICHT ausreichend.

Bitte beachten Sie ferner, dass im Rahmen der Bearbeitung von Visaanträgen zum Zwecke des Besuchs eines Sprachkurses, Freiwilligendienstes, Au-Pair-Aufenthalts, Erteilung einer ICT-Karte, innerbetrieblicher Weiterbildung, Werklieferungsvertrags sowie der Arbeits- und Studienplatzsuche grundsätzlich die Rückkehrbereitschaft der Antragstellerin bzw. des Antragstellers nach Serbien Bestandteil der Prüfung ist.

Zu den zu erwartenden Wartezeiten zwischen Registrierung bis zur Terminvergabe kann die Botschaft keine Angaben machen.

Russische Staatsangehörige, die über eine gültige, langfristige Aufenthaltserlaubnis für Serbien verfügen, buchen ihren Termin direkt in der jeweiligen Antragskategorie und tragen sich nicht in die Warteliste ein. Das Vorhandensein des gültigen Aufenthaltstitels wird bei persönlicher Vorsprache in der Visastelle geprüft!

Sachstandsanfragen zur Terminvergabe können aus Kapazitätsgründen nicht beantwortet werden.

Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa finden Sie hier.

Zur zügigeren Bearbeitung der Anträge für Familienangehörige, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Russland haben und mit einer einen Fachkräftetitel beantragenden Person einen Antrag stellen möchten, wird dringend geraten, diesen Termin zusammen mit der Fachkraft über das Terminvergabesystem der Botschaft Moskau zu buchen Terminbuchung - Auswärtiges Amt (diplo.de. Dies ist aktuell der Weg zur schnellstmöglichen Bearbeitung von Visa für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen russischer Staatsangehörigkeit.

​​​​​​​Russische Fachkräfte und Spezialisten

Fachkräfte und Spezialisten aus der Russischen Föderation können bei der Deutschen Botschaft Belgrad einen Antrag für ein nationales Visum zur Erwerbstätigkeit in Deutschland stellen.

Für diesen Personenkreis sind insbesondere Visaanträge auf ein nationales Visum für Fachkräfte im IT-Bereich möglich, z.B. nach § 18b Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU mit Jahresbruttogehalt von mindestens 58.400,- Euro).

Bitte beachten Sie: Russische Diplome, z.B. zu Berufs- oder Universitätsabschlüssen müssen mit einer Apostille (auf dem Original) versehen sein. Auf der Webseite der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation finden Sie Informationen zu den zuständigen Apostillebehörden.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren:

Zur Beschleunigung des Verfahrens zur Antragstellung als Fachkraft kann durch Ihren Arbeitgeber oder einen Bevollmächtigten/ eine Bevollmächtigte, in Deutschland eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gem. § 81a AufenthG eingeholt werden. Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier und auf der Webseite des BAMF sowie auf der Webseite Make it in Germany.

​​​​​​​Familiennachzug zu russischen Fachkräften und Spezialisten

Auch Kern-Familienangehörige von russischen Fachkräften und Spezialisten können Visaanträge zur Familienzusammenführung stellen. Als Kernfamilie gelten Ehepartner, Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern in Deutschland. Volljährige Kinder oder Eltern volljähriger Kinder können nur in Ausnahmefällen Visaanträge zum Familiennachzug stellen. Bitte beachten Sie, dass russische Personenstandsurkunden in jedem Fall mit einer Apostille auf dem Original versehen sein müssen.

Weitere Anträge auf Erteilung nationaler Visa

Für russische Staatsangehörige, die ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt - etwa zur Erwerbstätigkeit anderer Art oder zur Aufnahme eines Studiums - beantragen und denen die Beantragung an der für sie zuständigen Auslandsvertretung in der Russischen Föderation aufgrund der möglichen Gefahr, der sie sich durch eine Rückkehr zur Visumbeantragung aussetzen würden, nicht zumutbar ist, sind aktuell Ausnahmen möglich. Zu dem betroffenen Personenkreis können insbesondere Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Dissident*innen und Kriegsdienstverweigerer gehören.

Weitere Hinweise:

Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, sondern muss in Deutschland erfolgen. Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch die Botschaft nicht erteilt werden.

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