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Nachzug sonstiger Familienangehöriger (§ 36 Abs. 2 AufenthG)

Icon einer Person, die zu einer anderen Person zieht, dazwischen die Darstellung zweier sich helfender Hände

FZ sonstige, © BO Belg/Canva.com

30.10.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Dokumente

1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n) - in welcher diese sich verpflichtet, alle Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen.

Kopie(n)

*Bitte beachten Sie, dass eine Fiktionsbescheinigung der Referenzperson (der in Deutschland lebenden Verwandten) nicht ausreichend ist, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Erst nach Erteilung des neuen Aufenthaltstitels der Referenzperson (bzw. vor Ablauf des vorherigen Visums der Referenzperson), kann ein Visumsantrag gestellt werden.

Original + Kopie(n) - zu der in Deutschland lebenden Person, die unterstützt werden soll, z.B.

  • Internationale Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde, Urkunde zur Namensänderung;
  • Internationale Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil, internationale Sterbeurkunde;
  • Gerichts- oder Verwaltungsbeschlüsse zur Vormundschaft.

Internationale Personenstandsurkunden können ohne jede Förmlichkeit eingereicht werden, alle anderen Urkunden müssen mit einer Apostille versehen werden und ins Deutsche übersetzt sein. Die Übersetzung muss notariell beglaubigt sein.

Kopie(n) - Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

Original + Kopie(n) - z.B. ausführliche und aktuelle Unterlagen, aus denen die Gründe hervorgehen, warum eine familiäre Hilfeleistung erforderlich ist, z.B. aktuelle ärztliche Atteste, Bescheinigungen von Pflegeeinrichtungen, dem häuslichen Pflegedienst, Sozialbehörden, Kindertagesstätte etc. mit jeweils 2 Kopien (mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Dolmetscher ).

Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.


Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Die Gebühr beträgt 75 € Visagebühren.

Wichtige Hinweise

  • Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (außer Ehegatten, minderjährige Kinder und allein Sorgeberechtigte zu ihren minderjährigen Kindern) zum Nachzug zu Deutschen oder Drittstaatsangehörigen kann nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden (§ 36 AufenthG).
  • Diese außergewöhnliche Härte kann in Fällen vorliegen, in denen ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes dringend angewiesen ist und sich diese Lebenshilfe zumutbar (z.B. infolge einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit) nur in Deutschland erbringen lässt. Umstände, die einen Härtefall begründen, müssen sich stets aus individuellen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, psychische Not).
  • Keinen Härtefall begründen z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhältnisse im Heimatstaat.
  • Auch bei einer Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung im Rahmen der außergewöhnlichen Härte ist die persönliche Vorsprache der Antragsteller erforderlich, da bei Beantragung die biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfasst werden. Die Abnahme der Fingerabdrücke ist ausschließlich in der Visastelle der Auslandsvertretung möglich.

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Termin

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.

Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.

ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

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