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Was bedeutet „90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen“?

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Die 90-Tage-Regel

Ohne Erlaubnis zum Daueraufenthalt sind nur Kurzaufenthalte in den Schengener Staaten zulässig.

Kurzaufenthalte sind alle Aufenthalte „bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird“.

Damit Sie selbständig überprüfen können, ob Ihre Reisepläne dieser Regelung entsprechen, ist unten eine Tabelle für die Berechnung der Aufenthaltsdauern veröffentlicht.

Diese Tabelle ist kein offizielles Dokument, sondern nur ein Hilfsmittel zur Veranschaulichung und wird ohne Gewähr zur Verfügung gestellt.


Bitte tragen Sie in diese Tabelle zunächst alle Aufenthalte in den Schengen-Staaten im letzten halben Jahr ein.

Wenn Sie die Daten Ihrer nächsten geplanten Reise eintragen, wird Ihnen gezeigt, ob diese geplante Reise zulässig ist oder nicht.

Alternativ können Sie unter den Eingabefeldern für Reisen im grauen Feld die Dauer Ihres gewünschten nächsten Reise eintragen und sehen rechts, ab welchem Datum Sie für die gewünschte Dauer einreisen dürfen.

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