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Geburt eines deutschen Kindes im Ausland
Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen hinsichtlich der administrativen Schritte nach der Geburt Ihres Kindes.
Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt (§ 36 PStG) sowie
Antrag auf erstmalige Ausstellung eines Kinderreisepasses (oder Europapasses)
Unterlagen für den Passantrag
- Geburtsurkunde des Kindes
- Gültiger Pass oder Personalausweis der Mutter
- Gültiger Pass oder Personalausweis des Vaters
- Biometrisches Passfoto des Kindes
- Meldebescheinigung des Kindes für den Wohnsitz in der Slowakei
- Heiratsurkunde der Eltern
oder bei nichtehelicher Geburt:
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter und Sorgerechtserklärung
Unterlagen für den Antrag auf Beurkundung zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- Falls zutreffend: Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk
- Falls zutreffend: Geburtsurkunden älterer Geschwister
- a) Abmeldungsnachweis des deutschen Elternteils vom letzten deutschen
Wohnort bzw. ausländischen Wohnort
oder
b) Meldebescheinigung des deutschen Elternteils am gegenwärtigen deutschen Wohnort
Grundsätzliches bei Beurkundung einer Auslandsgeburt:
Alle ausländischen Urkunden müssen mit einer Apostille und deutscher Übersetzung vorliegen.
In besonderen Fällen könnten weitere Unterlagen notwendig sein.
Zur Beantwortung von Fragen vor Antragstellung ist die Botschaft gerne bereit.
Weitere Informationen
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
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