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Zoll
Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Zollvorschriften Togo
Folgende Zollbestimmungen gelten für die Einreise nach Togo:
- Tabak: 10 Zigarettenpackungen
- Bargeld: Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000,- F-CFA (ca. 1.500,- €) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000,- F-CFA (ca. 750,- €) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Zollvorschriften Deutschland
Die Zollvorschriften für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder telefonisch erfragen.