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Terminbuchung

Sie möchten einen neuen Reisepass für sich oder Ihr Kind beantragen?
Egal, ob es sich um den ersten Pass nach der Geburt handelt, oder ob Sie bereits vorher deutsche Pässe hatten, sind diverse Unterlagen mitzubringen.

Umfassende Informationen zum Verfahren, u.a. zu den Bearbeitungszeiten, Gebühren und vorzulegenden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beantragungen eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises finden Sie hier: Allgemeine Informationen zu Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, lesen Sie die Informationen zur erstmaligen Passbeantragung aufmerksam durch. Bitte nehmen Sie vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Botschaft per E-Mail (pass@bangk.diplo.de) auf.

Die Terminbuchung erfolgt online über folgenden Link: Terminbuchung Pass oder Personalausweis

Allgemeine Informationen zu Rentenangelegenheiten finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Rentenangelegenheiten

Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen können durch die Botschaft bestätigt werden.

Alternativ kann das Verfahren online beim Rentenversicherungsträger erledigt werden.

Ebenfalls können u.a. Banken, Polizeibehörden oder die Gemeindeverwaltung die Bestätigung durchführen.

Für die Lebensbescheinigung können Sie ohne Termin zur Botschaft kommen.
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Allgemeine Informationen zur Beglaubigung von Fotokopien finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Beglaubigung von Fotokopien

Termine hierzu können online über folgenden Link gebucht werden:
Termin buchen: Beglaubigung von Fotokopien

Allgemeine Informationen zur Vorbereitung von Eheschließungen in Deutschland oder Thailand finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Eheschließung

Ehefähigkeitszeugnis
Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis ist nur beim deutschen Standesbeamten in der Gemeinde, in der Sie noch gemeldet sind bzw. wo Sie zuletzt gemeldet waren, möglich. Die Beantragung durch die Botschaft ist nicht möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Ehefähigkeitszeugnis

Konsularbescheinigung für die Eheschließung
Eine Konsularbescheinigung für die Eheschließung in Thailand kann nur nach vorheriger Übersendung vollständiger Unterlagen an info@bangkok.diplo.de vorbereitet werden (siehe Merkblatt Konsularbescheinigung für die Eheschließung)

Nachdem Ihre Unterlagen geprüft wurden, können Sie über folgenden Link einen Termin zur Abholung Ihrer Konsularbescheinigung buchen: Terminbuchung Konsularbescheinigung

Legalisation von thailändischen Heiratsurkunden
Die Botschaft empfiehlt, nach der Eheschließung die thailändische Heiratsurkunde und den Heiratsregistereintrag bei der Botschaft zur Anbringung des Legalisations- bzw. Legalisationsersatzvermerks vorzulegen, um die Urkunde in Deutschland im Urkundenverkehr verwendbar zu machen. Termine für die Legalisation können Sie in der dafür bestimmten Kategorie buchen.

Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe ins deutsche Eheregister
Ihre im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.

Erklärung Namensführung und Rechtswahl
Nach einer Eheschließung im Ausland können Sie auch nachträgliche eine Rechtswahl zum Namensrecht treffen und einen Ehenamen bestimmen.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Ein Termin kann nur nach vorheriger Übersendung vollständiger Unterlagen an info@bangkok.diplo.de individuell vergeben werden (siehe Weitere Informationen und Terminvereinbarung)

Thailändische Urkunden, die für den deutschen Rechtsbereich benötigt werden, müssen in vielen Fällen mit einem Legalisationsvermerk versehen sein.

Allgemeine Informationen zum Legalisationsverfahren finden Sie über folgenden Link: Allgemeine Informationen zum Legalisationsverfahren

Die Legalisation von Urkunden kann persönlich oder auch durch Bevollmächtigte beantragt werden. Hierfür stehen Ihnen zwei Terminbuchungskategorien zur Verfügung.

  1. Termine, die vom Urkundsinhaber persönlich wahrgenommen werden, können über folgenden Link gebucht werden: Termin buchen: Legalisation - Nur bei persönlicher Vorsprache
  2. Termine für Bevollmächtigte und zur persönlichen Wahrnahme können über folgenden Link gebucht werden: Termin buchen: Legalisation

    Sollten Sie jemanden bevollmächtigt haben, muss bei der Wahrnehmung des Termins zwingend folgende Vollmacht (mit Ihrer Originalunterschrift) vorgelegt werden:

    Vollmacht

Eine Unterschrift kann beglaubigt werden, wenn sie vor der Konsularbeamtin vollzogen oder anerkannt wurden.

Allgemeine Informationen hierzu finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Beurkundungen und Beglaubigungen

Termine können für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen online über folgenden Link gebucht werden: Terminbuchung Unterschriftsbeglaubigung

Ein Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung, die im Rahmen einer Visumbeantragung benötigt wird, kann online gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Personen, die nachweislich dauerhaft in Thailand leben eine Verpflichtungserklärung an der Botschaft in Bangkok abgeben können.

Allgemeine Informationen hierzu finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Verpflichtungserklärung

Zur Terminbuchung nutzen Sie bitte folgenden Link: Terminbuchung Verpflichtungserklärung

Allgemeine Informationen zur Eidesstattliche Versicherung zum Personenstand zur Vorlage bei deutschen Behörden und die hierzu benötigten Unterlagen finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Eidesstattliche Versicherung

Termine zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung werden nach Prüfung der Unterlagen individuell vergeben. Um einen Termin zu vereinbaren werden Sie gebeten folgenden Fragebogen elektronisch auszufüllen und mit den dort aufgeführten Unterlagen an die E-Mail Adresse info@bangkok.diplo.de zu schicken.

Fragebogen

Wenn die Kindeseltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, kann eine Vaterschaftsanerkennung nötig sein.

Allgemeine Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen und/oder Zustimmungserklärungen der Kindesmutter nach deutschem Recht können nur bei Personen, die nachweislich dauerhaft in Thailand leben, an der Botschaft beurkundet werden.

Termine werden auf Anfrage und nach Vorabübersendung vollständiger Unterlagen per E-Mail an info@bangkok.diplo.de (siehe Merkblatt Vaterschaftsanerkennung) individuell vergeben werden.

Sie können eine deutsche Geburtsurkunde für Ihr in Thailand geborenes Kind beantragen oder eine Namenserklärung abgeben.

Allgemeine Informationen: Merkblatt Geburtsurkunde und Namenserklärung

Termine werden auf Anfrage und nach Vorabübersendung vollständiger Unterlagen per E-Mail an info@bangkok.diplo.de (siehe Merkblatt Geburtsurkunde und Namenserklärung) individuell vergeben werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie über folgenden Link:
Informationen und Merkblätter Erbrecht

Erbausschlagung
Nach deutschem Recht kann ein Erbe eine Erbschaft innerhalb von 6 Wochen, bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausschlagen. Wer die Erbschaft nicht innerhalb dieser Frist ausschlägt, ist Erbe geworden.

Die Erklärung zur Ausschlagung der Erbschaft ist mit öffentlich beglaubigter Unterschrift an das zuständige Nachlassgericht in Deutschland zu übersenden.
Einen Mustertext für eine Ausschlagungserklärung finden Sie hier.
Termine für Unterschriftsbeglaubigung können über folgenden Link online gebucht werden:
Terminbuchung Erbausschlagung

Antrag auf einen Erbschein / Europäisches Nachlasszeugnis
Der Erbschein ist für den deutschen Rechtsbereich der amtliche Nachweis über das Erbrecht der im Erbschein aufgeführten Erben nach einer verstorbenen Person (Erblasser). Der Erbschein wird z.B. von Banken oder vom Grundbuchamt zur Übertragung von Grundeigentum gefordert.

Der Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht erteilt. Gegenüber dem Nachlassgericht müssen alle im Antrag genannten Umstände und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise auf unserer Informationswebseite zum Thema Erbrecht: Informationen und Merkblätter Erbrecht
Termine zur Beurkundung von Erbscheinsanträgen werden nach Prüfung der Unterlagen individuell vergeben.

Eine Übersicht zu den sonstigen von der Botschaft angebotenen Serviceleistungen finden Sie in unserer Übersicht: Konsularservice A-Z

Termine für folgende Angebote können Sie online buchen:

Nutzen Sie zur Buchung Ihres Termins folgenden Link:
Online Terminbuchung

Bitte beachten Sie, dass über o.g. Link keine Termine für Ehesachen werden gebucht werden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Eheschließung.

Schengenvisum
Die Visastelle der Botschaft Bangkok hat die Antragsnahme für Schengen-Visa an den externen Dienstleister VFS Global ausgelagert. Dieser betreibt Visazentren in Bangkok, Phuket und Chiang Mai.

VFS Global begleitet Sie durch das gesamte Antragsverfahren, berät Sie zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen, vereinnahmt die Visumgebühr, erledigt die Antragsannahme mit Abnahme der Fingerabdrücke und die Rückgabe /Rücksendung des Passes nach Bearbeitung durch die Visastelle der Botschaft.

Jetzt Termin im Visazentrum vereinbaren

Sollten Sie verschiedene Länder in Europa bereisen wollen, die den sogenannten Schengenstaaten angehören, können Sie nur dann ein deutsches Schengen-Visum beantragen, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist.

Schengenstaaten

Nationales Visum
Die Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok ist zuständig für Antragstellende, welche einen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, also in Thailand wohnen, arbeiten oder studieren. Falls Sie thailändischer Staatsangehöriger sind und derzeit in einem anderen Land als Thailand leben, weil Sie z.B. dort studieren oder arbeiten, dann kontaktieren Sie die für ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung, um dort einen Visumantrag zu stellen.

Je nach Aufenthaltszweck ist der Termin zur Abgabe des Visum-Antrags entweder direkt bei der Visastelle der Botschaft oder beim Antragsannahmezentrum VFS Global zu buchen.

Derzeit beantragen Sie Visa für folgende Aufenthaltszwecke bei der Visastelle direkt:

  • Erwerbstätigkeit (auch Au-Pair, selbständige Erwerbstätigkeit)
  • Intensivsprachkurs
  • Erwerbstätigkeit im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach §81a AufenthG

Terminbuchung nationale Visa bei der Visastelle

  • Beim Dienstleister VFS Global beantragen Sie Visa für:
  • Studium/ Ausbildung/ Schüleraustausch
  • Einreise zur Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt
  • Familienzusammenführung (zum Partner/ Ehegatten, zum minderjährigen Kind, zum sorgeberechtigten Elternteil)
  • Pflegefachkräfte in Anerkennung

Terminbuchung nationale Visa bei VFS Global

Weitere Informationen zu Terminbuchungen in Visumangelegenheiten finden Sie über folgenden Link: FAQs Terminbuchung in Visumangelegenheiten

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