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Reisen mit Haustieren in der EU
Für die Einreise in die EU mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) gelten seit 29. Dezember 2014 die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Nähere Hinweise und Erläuterungen zu dieser Verordnung finden Sie unter diesem Link: Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)
Bitte beachten Sie insbesondere das Kapitel „Voraussetzungen für die Einreise in die EU“. Grundvoraussetzungen für die Einfuhr von Heimtieren sind danach:
- Tätowierung oder Microchip zur Identifizierung
- Gültiger Impfschutz gegen Tollwut, nachgewiesen durch eine Tiergesundheitsbescheinigung nach EU-Muster (siehe Link dort)
- Schriftliche Erklärung der begleitenden Person
- Einfuhr auf direktem Weg
- Grundsätzlich maximal 5 Tiere.
Da die Tollwutsituation und ihre Überwachung aus Sicht der EU in Thailand unklar oder bedenklich ist (vgl. „Nicht gelistete Drittländer“), Nicht gelistete Drittländer gelten für die Einreise aus Thailand folgende zusätzliche Bedingungen:
- Tollwut-Antikörper-Blutuntersuchung mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise
- Wegfall der 3-Monatsfrist, wenn bereits eine Blutuntersuchung in der EU erfolgt war.
- Für die Einfuhr gefährlicher Hunde in die Bundesrepublik Deutschland sind über die veterinärrechtlichen Anforderungen hinaus unter Umständen weitere Bedingungen bzw. Einschränkungen zu beachten.
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU
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