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Identitätsprüfung in Bankangelegenheiten

บทความ

Identitätsprüfung / Beglaubigung von Unterschriften für Bankgeschäfte (z. B. "PostIdent-Verfahren")

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) sind deutsche Botschaften und Konsulate nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.

Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist.

Für Identitäts- und Legitimationsprüfungen nach GWG und Abgabenordnung können Sie sich an die Auslandshandelskammer in Bangkok wenden:


German-Thai Chamber of Commerce
14 Fl., AIA Sathorn Tower
11/1 South Sathorn Road, Yannawa, Sathorn
Bangkok 10120, Thailand
Tel.: +66-2-670 0600
Homepage:


Hinweise zu Dienstleistungen, welche die AHK in diesem Bereich anbietet, finden Sie unter dem Link:

www.ahk.de/dienstleistungen/recht-steuern/gwg-ident/

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