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Merkblatt Studienbewerbervisum
Studienbewerbervisum
(Visum zur Studienbewerbung für ein Hochschulstudium in Deutschland)
Das erforderliche nationale Visum müssen Sie vor der Einreise [1] bei der zuständigen Auslandsvertretung einholen. Wenn Sie noch nicht über eine Zulassung zu einer deutschen Hochschule verfügen, sich aber für das Studium in Deutschland ernsthaft interessieren und vorbereitet haben und die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllen, können Sie ein Studienbewerbervisum beantragen. Damit können Sie sich für höchstens neun Monate in Deutschland aufhalten und sich auf einen Studienplatz bewerben oder eine Eignungsprüfung (z.B. in Musik/Tanz/Kunst) ablegen oder studienvorbereitende Maßnahmen besuchen (z.B. studienvorbereitender Deutsch-Intensivsprachkurs ab B1). Ihr Lebensunterhalt muss für den gesamten Aufenthalt gesichert sein und Sie müssen krankenversichert sein. Als Studienbewerber dürfen Sie keine Erwerbstätigkeit/Beschäftigung in Deutschland ausüben.
Wir können ein Studienbewerbervisum nur ausstellen, wenn auch die von uns im Visums-verfahren beteiligte Ausländerbehörde in Deutschland Ihrem Visumsantrag zugestimmt hat. Studienbewerbervisa werden nur für 90 Tage ausgestellt. Die Ausländerbehörde kann in eigener Entscheidung das Visum verlängern als „Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung“ für einen Gesamtaufenthalt von höchstens neun Monaten. Es muss daher schon zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung möglich und wahrscheinlich sein, dass Sie innerhalb von höchstens neun Monaten nach Einreise ein Hochschulstudium beginnen werden. Nach erfolgreicher Zulassung können Sie das Studienbewerbervisum in Deutschland ändern in eine „Aufenthaltserlaubnis zum Studium“. Falls Ihre Studienbewerbung nicht erfolgreich ist, müssen Sie Deutschland vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis verlassen.
Studierende, die ihren Zulassungsbescheid für Ihr Studium an einer deutschen Hochschule erhalten haben und diese Studienzulassung (Studienplatz) annehmen werden, beantragen anstelle eines Studienbewerbervisums direkt ein Visum zum Studium an einer Hochschule in Deutschland (Studentenvisum) – siehe unser Merkblatt/Checkliste „Visum zum Studium“.
Studierende, die sich bei mehreren deutschen Universitäten um eine Studienzulassung beworben haben und zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch nicht entschieden haben, welche der evtl. mehreren Studienzulassungen sie annehmen werden, können ebenfalls ein Studienbewerbervisum beantragen. Bitte in diesem Fall im Antrag den Wohnort, Universität und Studiengang angeben, wo Sie am wahrscheinlichsten studieren werden – wir benötigen diese Angaben für die Antragsbearbeitung. Ein Studienbewerbervisum ist nicht beschränkt auf einen Wohnort/Universität/Studiengang, sie können also zunächst abwarten, welche (zusätzliche) Studienzulassung sie noch erlangen und dann am letztendlich ausgewählten Studienort mit der Immatrikulationsbescheinigung der Universität bei der Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland eine „Aufenthaltserlaubnis zum Studium“ beantragen.
[1] Staatsangehörige von Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Republik Korea und den USA können visumsfrei einreisen nach Deutschland und können ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum länger-fristigen Aufenthalt nach der Einreise (innerhalb von 90 Tagen) direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Wir empfehlen, den Antrag sobald wie möglich nach Einreise zu stellen.
Checkliste:
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Termin buchen, bereiten Sie bitte folgende Dokumente für Ihre Visumbeantragung vor:
(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.)
o gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten) Original
o komplett ausgefülltes Antragsformular -
o Kopie der Datenseite des Reisepasses -
o 3 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
o für Nicht-Taiwaner: ARC, Original plus 1 Kopien
o Nachweise über Hochschulabschluss / Studienleistungen / Schulabschluss und Hochschulzugangsberechtigung: Original plus 1 Kopie
- falls Sie bereits studieren: Bescheinigung über Studienstatus und Nachweis über bisherige Studienleistungen (Notenspiegel in englischer Sprache)
- falls Sie noch nicht an einer Universität studieren: Sekundarschulabschluss / High School Diploma und Hochschulzugangsberechtigung (z.B. taiwan. GSAT mit mind. 53 Punkten)
o Nachweis über Vorkenntnisse der deutscher Sprache, Original plus 1 Kopien empfohlen: mindestens B1, Nachweis z.B. durch DSH, Goethe-Zertifikat, TestDaF bzw. falls ein Studiengang in englischer Sprache geplant ist: IELTS, TOEFL, TOEIC
o ggf. Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs (mind. 18 h/Woche!)
(z.B. Anmeldebestätigung, Quittung über bereits für 2-3 Monate bezahlte Teilnahmegebühren),
o Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden des gebuchten Kurses und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr, plus 2 Kopien (der Sprachkurs muss mindestens 18 Unterrichtsstunden/Woche umfassen. Zur Vermeidung von Verzögerungen des Antragsverfahrens wegen eventuell höherer Anforderungen der Ausländerbehörde an die Dauer des Sprachkurses, empfiehlt das DI Angebote von 20-22 Unterrichtsstunden/Woche)
o Motivationsschreiben,
in deutscher oder englischer Sprache, in welchem Sie detailliert Ihre Studienabsicht, Ihr geplantes Studienfach/Studiengang, ihre bisherigen Vorbereitungen auf das Studium und weiteren Pläne darstellen
o Nachweis des Aufenthaltszwecks,
- Studienplatzvormerkung(en) einer (oder mehrerer) deutschen Hochschule,
- oder Bewerber-Bestätigung(en) einer(oder mehrerer) deutschen Hochschule,
- oder sog. „endgültige Mitteilung“ von uni-assist,
- oder zumindest einen Nachweis über Kontaktaufnahme mit den deutschen Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Aus dem Schriftwechsel muss eindeutig hervorgehen, dass Sie sich über die konkreten Studienvoraussetzungen genau informiert haben und die grundsätzlichen akademischen und sonstigen Voraussetzungen für das geplante Studium erfüllen. Wir legen hierbei strenge Maßstäbe an und erwarten, dass Sie sich gründlich informiert haben!
o Finanzierungsnachweis,
- „Sperrkonto“ in Deutschland, auf den Namen des Antragstellers, mit einem Mindestguthaben von 12.324,-€ (= 12 Monate x 1.027€) und einem Vermerk darüber, dass der Kontoinhaber monatlich über lediglich 1.027,-€ /pro Monat verfügen kann.
o Erst nach Aufforderung, kurz vor Ausstellung des Visums:
- geplantes Einreisedatum in Deutschland,
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Deutschland
Bitte heften Sie die Antragsunterlagen nicht zusammen!
Im Falle, dass ein Dokument nicht auf Englisch oder Deutsch vorgelegt werden kann, muss eine entsprechende Übersetzung beiliegen.
Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen und im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen und/oder Informationen erforderlich sein. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anträge abzulehnen. Das Einreichen aller geforderten Unterlagen ist jedoch keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.
Finanzierungsnachweis: Ausreichende finanzielle Mittel können Sie im Visumverfahren durch die Einrichtung eines sog. Sperrkontos nachweisen. Bei der Wahl des Anbieters in Deutschland haben Sie freie Wahl. Weiterführende Informationen zur Eröffnung und Schließung eines Sperrkontos finden Sie auf der relevanten Seite des Auswärtigen Amtes.
Da Sie für die Beantragung Ihres Sperrkontos Ihren Reisepass benötigen, müssen Sie diesen Schritt erledigt haben, bevor Sie Ihr Visum bei uns beantragen. Am besten ist es, wenn Sie uns beim Visumsinterview schon den Nachweis über Ihr Sperrkonto vorlegen können.
Die für die Antragsbearbeitung zu zahlende Visumsgebühr beträgt 75,- €, zahlbar in NT$ beim Visumsinterview. Nach Antragsannahme kann die Gebühr in keinem Fall zurück erstattet werden – unabhängig von der späteren Entscheidung über den Antrag!
Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Antrag beträgt in der Regel zwei Wochen; in Einzelfällen kann dies länger dauern. Das Deutsche Institut kann keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit bei der Ausländerbehörden nehmen oder den Prozess beschleunigen. Wir bitten darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir werden Sie per unverzüglich benachrichtigen, wenn die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist.
Alle Personen, die nach Deutschland ziehen, müssen krankenversichert sein. Einen neuen Wohnsitz muss man innerhalb von zwei Wochen anmelden bei den Behörden (Bürgeramt).
Alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten wollen, müssen krankenversichert sein. Als Studienbewerber können Sie – im Unterschied zu an einer Hochschule eingeschriebenen Studenten – noch nicht Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (günstige Studierendententarife!) sein, dies ist erst ab Immatrikulation als Student möglich. Es gibt Anbieter in Deutschland von sog. Incoming-Krankenversicherungen, bei denen man sich auch als Studienbewerber schon ab Einreise krankenversichern kann; diese Versicherung kann später ab Studienbeginn als gesetzliche oder private Krankenversicherung zum Studierendententarif weiterlaufen. Alternativ können Sie uns – nachdem wir Sie informiert haben, dass wir Ihr Studienbewerbervisum erteilen können – für die Ausstellung Ihres Visums zunächst eine ab Einreisedatum für 90 Tage gültige Reisekrankenversicherung nach Schengener Vorschriften vorlegen und dann später in Deutschland eine langfristig gültige Krankenversicherung abschließen.
Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Sobald Sie absehen können, dass Sie ihre endgültige Studienzulassung nicht innerhalb der Gültigkeit Ihres Studienbewerbervisums bekommen werden, sollten Sie bei der lokalen Ausländerbehörde vorsprechen, um eine Aufenthaltsverlängerung zu beantragen. („Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung“). Informieren Sie sich vorab, ob Sie dafür online oder telefonisch einen Termin vereinbaren müssen und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auch für den verlängerten Aufenthalt müssen Sie krankenversichert sein. Die Entscheidung über Ihren Antrag liegt bei der Ausländerbehörde.
Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.