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Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl.
Weiterführende Informationen zur Eröffnung und Schließung eines Sperrkontos finden Sie auf der relevanten Seite des Auswärtigen Amtes: