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Nachzug zum deutschen Kind
Gem. §28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist eine Aufenthaltserlaubnis dem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Sind Sie die Mutter/der Vater eines minderjährigen Deutschen, können Sie ein nationales Visum zum Nachzug zum deutschen (auch ungeborenen) Kind beantragen.
Gilt auch für die Beantragung eines Visums zum Nachzug eines Elternteils zum deutschen Kind im Rahmen der gemeinsamen Ausreise.
Terminbuchung
Leider ist die Terminbuchung nicht möglich, da die Visastelle bis auf Weiteres für Kundenverkehr geschlossen ist
Antragsformular
Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular:
Erforderliche Unterlagen
Stand: März 2021
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Geburtsurkunde des Kindes (Original und 1 Kopie der Urkunde, der Übersetzung und ggf. der Apostille)
Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein. Urkunden die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung (der Urkunde und Apostille) eingereicht werden.
Bei einer deutschen Geburtsurkunde ist die Apostille entbehrlich.Staatsangehörigkeitsnachweis des Kindes (Original und 1 Kopie)
Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises oder einer Kopie des deutschen Reisepasses
Ggf. Nachweis über Sorgerechtslage (Original und 1 Kopie)
Nachweis, dass der nachziehende Elternteil das Sorgerecht für das deutsche Kind hat.
Wohnortnachweis aus Deutschland (1 Kopie)
Wohnortnachweis in Deutschland durch Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
ZUSÄTZLICH:
Falls das Kind noch nicht in Deutschland lebt und stattdessen der gemeinsame Zuzug nach Deutschland beabsichtigt ist:
- Kopie des Passes oder Personalausweises des in Deutschland lebenden Elternteils und dessen Wohnortnachweis (zweifach) bzw. Nachweis über den geplanten Wohnort (1 Kopie)
- Einladungsschreiben (Original) - Original des Einladungsschreibens des in Deutschland lebenden Elternteils.
Falls das Kind noch nicht geboren ist, es aber mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird:
- Schwangerschaftsbescheinigung (Original und Kopie) - aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin mit Übersetzung
- Staatangehörigkeitsnachweis (Original und 1 Kopie) - Nachweis über die künftige deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes, beispielsweise durch die Heiratsurkunde der Eltern oder durch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.