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Merkblatt Visumsantrag für Studium

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben
1.Antragsformulareinfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)
4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten
5.

Zulassungsbescheid

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Bewerberbestätigung

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Anmeldung zum studienvorbereitenden

Sprachkurs

Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule im Original

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Bewerbungsbestätigung einer deutschen Hochschule im Original

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Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs (d.h. mit dem Ziel die DSH/DaF-Prüfung abzulegen) im Original

6Nachweis deutscher/englischer Sprachkenntnisse

Nachweis über vorhandene Kenntnisse, mindestens entsprechend der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER, je nach Studienrichtung auch höher.

Bei englischsprachigen Studiengängen ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse Stufe B2 zu belegen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur Zertifikate international anerkannter Sprachinstitute anerkennen können!

7.Abiturzeugnis bzw. Nachweis über höchsten bisher erreichten Bildungsabschluss (Bachelor/Master/PhD)

Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis mit Notenübersicht, Diplome, Studienbücher oder Nachweis absolvierter Studienleistung)

Albanische Urkunden müssen mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt werden

8.Nachweis der Finanzierung

Zum Nachweis der Finanzierung von mind. 992 € pro Monat für ein Jahr im Voraus (11.904 Euro) kommen folgende Optionen in Betracht:

  • Eröffnung eines Sperrkontos
  • Stipendium - Nachweis erfolgt durch Stipendienbescheid im Original
  • förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich ein dritte Person mit Wohnsitz in Deutschland schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerbehörden haben dafür entsprechende Formulare)
9.LebenslaufBitte geben Sie an, wie Ihr bisheriger schulischer und beruflicher Werdegang war
10.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs schutz

Für die Einreise in Deutschland ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von min. 30.000 Euro vorzulegen. Der Abschluss einer Studentenkrankenversicherung für den kompletten Aufenthaltszeitraum oder die Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung wird empfohlen und ist nach Einreise auch gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen
11.Eigenhändig unterschriebenes MotivationsschreibenBitte schildern Sie konkret, warum Sie in Deutschland studieren möchten, wie Sie die Auswahl der Studienrichtung getroffen haben und was Sie dazu bewogen hat, die konkrete Hochschule zu wählen. Was möchten Sie nach dem Studium machen?
12.MinderjährigeMinderjährige benötigen zusätzlich ihre Geburtsurkunde, (albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache ) und eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten für die Ausreise zum Studium. Aus der notariellen Erklärung muss sich auch ergeben, wer für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland die Vormundschaft übernimmt.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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