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Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme als Arzt oder Apotheker (nicht Hospitationen)

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie bei allen drei Kategorien für die Antragstellung wie beschreiben
1.Antragsformular für nationales Visum einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
4.Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthGdie Belehrung finden Sie hier

Zusätzlich werden je nach Kategorie folgende Unterlagen benötigt

Entweder

Ärzte/Apotheker mit Berufserlaubnis oder Zusicherung der Berufserlaubnis (Fachsprachenprüfung wurde bereits bestanden)

Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

5.Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben.

mit Angaben über

  • Tätigkeitsbezeichnung
  • Bruttomonatslohn oder Bruttogehalt pro Stunde
  • Arbeitszeit
  • Urlaubstage
6.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit

Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche

Vorlage von 1 Kopie ausreichend

7.BerufserlaubnisBerufserlaubnis oder Zusicherung der Berufserlaubnis (die Fachsprachenprüfung muss bereits bestanden sein)
8.Anerkanntes Sprachzertifikat/Bestätigung Bestehen FachsprachenprüfungDeutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe C1 Medizin des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER oder die offizielle Bestätigung über das Bestehen der Fachsprachenprüfung

ODER

Ärzte/Apotheker, die zum Ablegen der Fachsprachenprüfung einreisen wollen, ggf. mit Vorbereitungskurs

Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

5.Zusicherung der BerufserlaubnisZusicherung der Berufserlaubnis unter dem Vorbehalt, dass die Fachsprachenprüfung bestanden wird
6.Anerkanntes SprachzertifikatDeutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER
7.

Bestätigung der Anmeldung zur Fachsprachenprüfung

oder

für einen Vorbereitungskurs

Schreiben, in dem die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung bestätigt wird (ggf. unter dem Vorbehalt der Vorlage eines Visums) oder Terminbestätigung für die Fachsprachenprüfung

oder

Anmeldebestätigung für einen Kurs, der auf die Fachsprachenprüfung vorbereitet mit Angabe des geplanten Zeitraums des Kurses

8.FinanzierungsnachweisAktueller Kontoauszug mit einem Guthaben von mind. 3.084€ (3 x 1.028€)
9.ggf. Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot

Falls bereits ein Arbeitsplatzangebot besteht oder ein Arbeitsvertrag unter Vorbehalt geschlossen wurde

mit Angaben über

  • Tätigkeitsbezeichnung
  • Bruttomonatslohn oder Bruttogehalt pro Stunde
  • Arbeitszeit
  • Urlaubstage

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen (Ausnahme: Wenn Sie bereits die Berufserlaubnis besitzen). Das Verfahren dauert daher in der Regel 8 bis 12 Wochen, im Einzelfall auch länger. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 8 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Unabhängig von der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland wird das Visum i. d. R. mit einer Gültigkeit von drei Monaten erteilt. Reisen Sie bitte zeitnah nach Deutschland ein und wenden sich umgehend an die für Sie zuständige Ausländerbehörde, die die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vornimmt und dann Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen ausländerrechtlichen Fragen ist.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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