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Pässe und Ausweise

Artikel

Allgemeines

Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis ? Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen, und finden neben den Antragsformularen auch Antworten auf die häufigsten Fragen.

Ausweise und Pässe

Informationen zum Reisepass, vorläufigen Reisepass und Personalausweis finden Sie hier

Das Personalausweisportal und eine Broschüre des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) informieren über den Personalausweis und seine Online-Funktionen.

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Pässe über die Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden und es so zu folgender Bearbeitungsdauer kommt:

Biometrischer Reisepass
Zurzeit ca. 6-8 Wochen
Personalausweis
4-6 Wochen
Express Reisepass
2-4 Wochen
Vorläufiger Reisepass
ca. 1 Woche

Bei Antragstellung beim Honorarkonsul verlängert sich die Bearbeitung um ca. 4 Wochen.

Informationen zu den Anforderungen an biometrische Passfotos finden Sie hier

Antrag Erwachsene

Bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mitbringen, die Originale erhalten Sie zurück.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass/ Personalausweis (Bitte Datenseite des Reisepasses bzw. die Vorder-und Rückseite des Personalausweises kopieren)
  • Aktuelle Meldebescheinigung, sofern Sie seit dem letzten Antrag umgezogen sind
  • Abmeldebescheinigung, sofern im aktuellen Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (sofern Ihr letzter Ausweis von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich)
  • Ggf. Nachweis über Namensänderung (z. B. Heirat, Namenserklärung o.ä.)
  • Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Bescheinigung nach § 15 BVFG)
  • Promotionsurkunde aus der Name, Geburtsdatum, Ort sowie Promotionsthema hervorgehen, sofern erstmals Eintragung gewünscht. Hinweis: Die österreichischen Titel „Dr. med. univ.“ und „Dr. med. dent“ sind nicht eintragungsfähig
  • Bei Diebstahl des Dokuments ist eine polizeiliche Diebstahlsanzeige, bei Verlust eine behördliche Verlustanzeige vorzulegen.

Fremdsprachige Urkunden, die nicht in englischer oder französischer Sprache erstellt sind, müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.

Der Pass wird erst bei der Bundesdruckerei bestellt, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Merkblatt zum Ausdrucken

Antrag Minderjährige

Vor der Erstausstellung eines Ausweises für Kinder ist ggf. die Abgabe einer Namenserklärung/Geburtsanzeige erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier

Erforderlich ist bei jeder Antragstellung die persönliche Vorsprache des Minderjährigen und beider Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter.

Sollte nur ein Elternteil/Sorgeberechtigter zur Antragstellung vorsprechen können, kann der andere Elternteil/Sorgeberechtigte seine Zustimmung bei einem deutschen oder österreichischen Notar, einem deutschen Bürgeramt oder bei einer deutschen Auslandsvertretung erteilen. Diese Zustimmungserklärung muss bei Antragstellung im Original zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Passes oder Personalausweises des betreffenden Elternteils/Sorgeberechtigten vorgelegt werden. (Zustimmungserklärung)

Bei alleinigem Sorgerecht nur eines Elternteils oder bei Vormundschaft: gerichtliche Entscheidung bzgl. Sorgerecht; bei verwitwetem Elternteil: Sterbeurkunde des anderen Elternteils.

Bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mitbringen, die Originale erhalten Sie zurück.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • falls vorhanden: bisheriges Ausweisdokument des Kindes mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Ausweisdokumente der Eltern
  • Aktuelle Meldebescheinigung, sofern seit dem letzten Antrag ein Umzug erfolgte
  • Abmeldebescheinigung, sofern im aktuellen Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (sofern der letzte Ausweis des Kindes von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich)
  • Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung (sofern der letzte Ausweis des Kindes von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich)
  • Nachweis der Namensführung für den deutschen Rechtsbereich (sofern der letzte Ausweis des Kindes von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich)
  • Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Bescheinigung nach § 15 BVFG)
  • Bei Diebstahl des Dokuments ist eine polizeiliche Diebstahlsanzeige, bei Verlust eine behördliche Verlustanzeige vorzulegen.

Fremdsprachige Urkunden, die nicht in englischer oder französischer Sprache erstellt sind, müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.

Die Weiterbearbeitung des Antrags kann erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen beginnen.

Merkblatt zum Ausdrucken

Wohnortänderung

Die Änderung Ihres Wohnortes im Reisepass und auf Ihrem Personalausweis können Sie auf dem Postweg erledigen. Dazu schicken Sie uns bitte:

  • Antrag auf Wohnortänderung
  • Reisepass/Personalausweis
  • Wohnsitznachweis (Auszug aus dem Melderegister der österreichischen Gemeinde neuesten Datums)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (muss zwingend eingereicht werden)
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag, ausschließlich mit Briefmarken im Wert von 6,80 EUR

Bitte senden Sie die Originalunterlagen mit je einer Kopie an die Deutsche Botschaft Wien, Postfach 60, 1037 Wien. Die Übersendung der Dokumente auf dem Postweg erfolgt auf eigene Verantwortung und idealerweise per Einschreiben.

Die Wohnsitzänderung in Reisedokumenten für Minderjährige müssen beide Elternteile beantragen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.

Das Antragsformular für die Änderung eines Ausweises für Minderjährige finden Sie hier.

Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 3 Wochen.

Gebühren

Zahlungsart Botschaft: Kreditkarte (nur Master/VisaCard) und Barzahlung

Zahlungsart Honorarkonsuln: Bankomatkarte und Barzahlung

Die Honorarkonsuln erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von 82,00 EUR, die zusätzlich zur Passgebühr zu entrichten ist.

Mit Wohnsitz im Amtsbezirk und in Deutschland abgemeldet Ohne Wohnsitz im Amtsbezirk oder in Deutschland noch gemeldet
Reisepass ab 24 Jahre EUR 101,00 EUR 171,00
Reisepass unter 24 Jahre EUR 68,50 EUR 106,00
Zuschlag für Expressverfahren Reisepass EUR 32,00 EUR 32,00
Zuschlag für 48-Seiten-Pass EUR 22,00 EUR 22,00
Personalausweis ab 24 Jahre EUR 78,00 EUR 91,00
Personalausweis unter 24 Jahre EUR 63,80 EUR 76,80
Vorläufiger Reisepass EUR 70,00 EUR 96,00
Wohnortänderung Gebührenfrei Gebührenfrei
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland EUR 52,00 EUR 52,00
Zusatzkosten bei Antragstellung bei einem Honorarkonsul
EUR 82,00 EUR 82,00
Versand von Ausweisdokumenten EUR 7,00 EUR 7,00
Versand PIN-Brief für Personalausweis EUR 1,00 EUR 1,00

Terminbuchung

Die Nachfrage nach Terminen ist sehr hoch.

Buchen Sie daher möglichst rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments online einen Termin zur Erneuerung.

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind. Weitere Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet. Auch stornierte Termine werden wieder freigegeben. Bitte schauen Sie daher regelmäßig nach verfügbaren Terminen.

Der Zutritt zum Konsulat ist nur Personen mit Terminvereinbarung gestattet.

Bitte buchen Sie einen Termin pro Antragsteller/in lautend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin. Die Botschaft behält sich vor, etwaig vorgenommene Doppelbuchungen, zu stornieren.

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, vergessen Sie bitte nicht, ihn zu stornieren, damit er wieder freigegeben wird und anderen Interessenten zur Verfügung steht.

Die Beantragung eines neuen Reisepasses und Personalausweises ist gegen Aufpreis auch über die Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg möglich, ebenfalls nur nach Terminvereinbarung.

Wussten Sie schon, dass für viele Zwecke auch der Reisepass bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit noch verwendet werden kann?

Nach dem Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957 werden auch bis zu einem Jahr abgelaufene Dokumente (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis) für Reisen auf dem Landweg anerkannt.

Sofern Sie mit dem Flugzeug reisen oder ein anderes Beförderungsunternehmen nutzen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei diesen nach deren Regularien.

Sie können Ihren Reisepass auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.

Das Terminbuchungssystem finden Sie hier

Die eID-Karte

für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden. Anträge auf eine eID-Karte können nur bei der Botschaft Wien gestellt werden und nicht bei den Honorarkonsuln.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
  • Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
    die
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich mittels einer aktuellen österreichischen Meldebescheinigung nachweisen. Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.

Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns hier.

Gültigkeitsdauer und Gebühren

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Weitere nützliche Links und Informationen

Merkblatt zur eID-Karte
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG)
Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (nur Englisch)

Honorarkonsuln

Wenn Sie in Österreich wohnen und in Deutschland abgemeldet sind, ist die deutsche Botschaft Wien die für Sie zuständige Pass- und Ausweisbehörde.

Sie können Ihren Passantrag auch bei den Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg einreichen, wenn Sie dort einen Termin vereinbaren.

Seit Januar 2023 können die Honorarkonsuln auch Personalausweisanträge annehmen.

FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitergehende Informationen finden Sie hier.

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