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Beantragung einer Apostille

Weibliche Hand mit einem Stempel

Weibliche Hand mit einem Stempel, © Colourbox

Artikel

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind.

Für welche Urkunden erteilt das BfAA Apostillen?

Das BfAA erteilt ausschließlich Apostillen auf Urkunden, die von Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht) ausgestellt wurden.

Bei Urkunden der Bundesländer (wie zum Beispiel Personenstandsurkunden) ist die jeweilige Landesbehörde für die Erteilung der Apostille zuständig. Gerichtliche Unterlagen werden vom jeweiligen Landgericht apostilliert. Das Deutsche Patent- und Markenamt wiederum erteilt Apostillen für seine eigenen Urkunden und diejenigen des Bundespatentgerichts.

Voraussetzung für die Erteilung einer Apostille durch das BfAA ist, dass die entsprechende Bundesurkunde durch die zuständige Bundesbehörde vorbeglaubigt wurde.

Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Wie beantrage ich eine Apostille?

Füllen Sie zuerst das online Beantragungsformular aus. Sie erhalten dieses anschließend per E-Mail zugestellt (bitte prüfen Sie Ihren Spam-Ordner).

Anschließend übersenden Sie bitte Ihre Urkunde(n) mit dem in der E-Mail übermittelten Antragsformular per Post an:

Nach Sichtung der Unterlagen im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail mit der Bitte um Begleichung der voraussichtlich entstehenden Gebühren. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner.

Nach Zahlungseingang werden die Unterlagen abschließend bearbeitet und per Einwurf-Einschreiben an Sie beziehungsweise eine von Ihnen benannte empfangsberechtigte Person innerhalb Deutschlands versandt. Ein Versand ins Ausland ist leider nicht möglich, da hier die Zustellung der Unterlagen nicht gesichert werden kann.

Bitte beachten Sie: Gebühren müssen VOR abschließender Bearbeitung beglichen werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt erst nach Zahlungseingang.

Wichtiger Hinweis

Wir bitten um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache nur im begründeten Ausnahmefall (zum Beispiel Überführung eines Verstorbenen/einer Verstorbenen, Bluttests für den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses) und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen über das Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine automatische Eingangsnachricht erhalten. Sollte Ihre Frage damit nicht beantwortet sein, schreiben Sie bitte unter Beibehaltung der Ticketnummer erneut.

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