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Apostillen und Endbeglaubigungen

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text, © Colourbox

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Öffentliche Urkunden aus Deutschland können in einem anderen Staat oftmals nur dann verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu zählen das Apostille- und das Endbeglaubigungsverfahren. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt für Sie Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

Ob das Apostille- oder Endbeglaubigungsverfahren Voraussetzung für die Verwendung Ihrer deutschen Urkunde im Ausland ist, kann Ihnen die in Deutschland gelegene Auslandsvertretung des Staates mitteilen, in dem Sie die Urkunde verwenden möchten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage dorthin.

Bitte beachten Sie folgende Neuerungen

Das Nachnahmeverfahren für den Briefverkehr wird seitens der Deutschen Post zum 01. Januar 2025 eingestellt. 

Entsprechend wird das Antragsverfahren für Apostillen und Endbeglaubigungen umgestellt und erfolgt nur noch mittels eines Online-Datenformulars. Gebühren müssen VOR abschließender Bearbeitung beglichen werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Bearbeitete Unterlagen werden mit einem Einwurf-Einschreiben versendet.

Hier geht es zum online Beantragungsformular Apostillen und Endbeglaubigungen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Verfahrens wird auch der Postaustausch mit dem Bundesamt für Justiz angepasst. Eine Apostille oder Endbeglaubigung auf dem vom Bundesamt für Justiz ausgestellten Führungszeugniss/Gewerbezentralregisterauszug muss ab sofort direkt beim BfAA beantragt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise auf der Homepage des Bundesamt für Justiz.

Ihre Frage an uns

Für Fragen zum Thema Apostille und Endbeglaubigung erreichen Sie uns über unsere 

Hotline 030-18 4730 16500 (Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr) 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen. Wir bitten um Beachtung dieser Informationen.

Weitere Informationen zum Thema Apostillen und Endbeglaubigungen finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ) auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

So beantragen Sie eine Apostille oder Endbeglaubigung

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