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Beantragung einer Endbeglaubigung
Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro, © picture alliance / imageBROKER
Es wurden mit zahlreichen Staaten gesonderte Vereinbarungen zur Beglaubigung von deutschen öffentlichen Urkunden getroffen. Nach der Endbeglaubigung durch das BfAA können die Urkunden der Vertretung des jeweiligen Staates zur Legalisation vorgelegt werden.
Für welche Urkunden erteilt das BfAA Endbeglaubigungen?
Bevor eine deutsche öffentliche Urkunde durch das BfAA endbeglaubigt werden kann, muss eine Vorbeglaubigung (Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers) durch die hierzu autorisierte Stelle erfolgen.
Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt:
Für Privatpersonen
- durch das Landgericht für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden (Urteile, Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.) sowie Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers oder Dolmetschers/einer vereidigten Übersetzerin oder Dolmetscherin
- durch die Landesbehörden für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte (zum Beispiel Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen usw.).
- durch die Bundesbehörden für die von ihnen ausgestellten Urkunden (zum Beispiel polizeiliche Führungszeugnisse)
Für Unternehmen:
- durch das Landgericht für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden (Urteile, Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.) sowie Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers oder Dolmetschers/einer vereidigten Übersetzerin oder Dolmetscherin
- durch die Landesbehörden für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte (zum Beispiel Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen usw.).
- durch die Bundesbehörden für die von ihnen ausgestellten Urkunden (zum Beispiel polizeiliche Führungszeugnisse)
- die Industrie- und Handelskammer/Handelskammern ausschließlich für Handelspapiere (zum Beispiel Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse usw.)
Informationen, wer in den jeweiligen Bundesländern Vorbeglaubigungen vornimmt, finden Sie hier.
Wie beantrage ich eine Endbeglaubigung?
Füllen Sie zuerst das online Beantragungsformular aus. Sie erhalten dieses anschließend per E-Mail zugestellt (bitte prüfen Sie Ihren Spam-Ordner).
Anschließend übersenden Sie bitte Ihre Urkunde(n) mit dem in der E-Mail übermittelten Antragsformular zur Endbeglaubigung per Post an:
Nach Sichtung der Unterlagen im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail mit der Bitte um Begleichung der voraussichtlich entstehenden Gebühren. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner.
Nach Zahlungseingang werden die Unterlagen abschließend bearbeitet und per Einwurf-Einschreiben an Sie beziehungsweise eine von Ihnen benannte empfangsberechtigte Person innerhalb Deutschlands versandt. Ein Versand ins Ausland ist leider nicht möglich, da hier die Zustellung der Unterlagen nicht gesichert werden kann.
Bitte beachten Sie: Gebühren müssen VOR abschließender Bearbeitung beglichen werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Wichtiger Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache nur im begründeten Ausnahmefall (zum Beispiel Überführung eines Verstorbenen/einer Verstorbenen, Bluttests für den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses) und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen über das Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine automatische Eingangsnachricht erhalten. Sollte Ihre Frage damit nicht beantwortet sein, schreiben Sie bitte unter Beibehaltung der Ticketnummer erneut.