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Organe und Institutionen des Europarats
Organe des Europarats sind das Ministerkomitee, die Parlamentarische Versammlung, der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Ministerkomitee
Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium des Europarats und setzt sich aus den Außenministern der 47 Mitgliedstaaten bzw. ihren Stellvertretern, den Ständigen Vertretern/Botschaftern in Straßburg, zusammen. Sie treten einmal im Jahr, in der Regel im Mai, in dem Mitgliedstaat zusammen, der den Vorsitz des Komitees innehat.
Darüber hinaus tagen die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten als Komitee der Ministerbeauftragten (KMB) einmal pro Woche in Straßburg. Das KMB überwacht auch vierteljährlich die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gemäß Art. 46 EMRK.
Parlamentarische Versammlung
Die Parlamentarische Versammlung (PV) ist Ort der parlamentarischen Debatte des Europarats und kommt vierteljährlich zu einwöchigen Plenarsitzungen zusammen. Die PV beschäftigt sich mit aktuellen Themen und potentiell relevanten Problemen der Gesellschaft. Sie kann Empfehlungen verabschieden und hat einige wichtige Entscheidungsbefugnisse. Die PV wählt z.B. den Generalsekretär des Europarats (auf Vorschlag des Ministerkomitees) und die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die PV hat 324 Sitze, in ihr vertreten sind die nationalen PV-Delegationen der Mitgliedstaaten. Somit bilden diese Delegationen auch das nationale politische Bild ab. In der PV gibt es fünf Fraktionen: die Sozialdemokratische (SOC), die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EPP/CD), die Europäische Demokratische Fraktion (EDG), die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) und die Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken (UEL). Auch gibt es fraktionslose Abgeordnete. Die deutsche PV-Delegation hat 18 Mitglieder und 18 Stellvertreter.
Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) hat ebenfalls 324 Sitze von denen Deutschland ebenso 18 innehält. Die Delegationen bestehen zur Hälfte aus Regional- und zur anderen Hälfte aus Kommunalpolitikern. Die Mission des KGRE ist die Förderung von kommunaler und regionaler Demokratie, Stärkung lokaler Selbstverwaltung und grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Der KGRE führt auch Wahlbeobachtung auf regionaler und kommunaler Ebene in den Mitgliedstaaten durch. Außerdem agiert der KGRE beratend für das Ministerkomitee im Bereich Kommunal- und Regionalpolitik.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gilt als “Flaggschiff” des Europarats mit unmittelbarer Relevanz für die Menschen in Europa. Die Bürger der Mitgliedstaaten können sich nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs mit Individualbeschwerden an den EGMR wenden, wenn sie sich in ihrem Land ihn ihren Rechten auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sehen. Die Urteile des EGMR sind bindend.
Europarats-Sekretariat
Den Organen steht das Europarats-Sekretariat zur Seite. Es organisiert, koordiniert und erarbeitet die verschiedenen Aktivitäten des Europarats. Der Generalsekretär hat insbesondere eine repräsentative Funktion, ist aber auch gleichzeitig für die Leitung der Gesamtorganisation, der strategischen Planung, der Aufstellung des Arbeitsprogramms, als auch für den Haushaltsplan zuständig. Er wird durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) alle fünf Jahre neu gewählt. Seit Oktober 2019 hat die kroatische Außenministerin Marija Pejcinovic Buric das Amt inne. Davor war der Norweger Thorbjørn Jagland Generalsekretär des Europarats.