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Visum für Studium oder Sprachkurs

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

04.12.2024 - Artikel

Für die Beantragung eines Studien- oder Sprachkursvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzter gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

  1. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa;
  2. ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
  3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
  4. äthiopische ID-Karte (Original und 1 Kopie);
  5. Geburtsurkunde im Original mit 1 Kopie;
  6. äthiopisches Abschlusszeugnis und Zeugnisse der letzten vier Jahre im Original mit 1 Kopie;
  7. Zulassung/Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule/Universität im Original mit 1 Kopie;
  8. Nachweis über eventuell vorhandene akademische Abschlüsse im Original mit 1 Kopie;
  9. Nachweis über eventuell vorhandene berufliche Erfahrung im Original mit 1 Kopie;
  10. Motivationsschreiben;
  11. Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung der Lebenshaltungskosten:
    Für ein Studium (einschl. studienvorbereitende Sprachkurse) i.H.v. €992 im Monat für mindestens ein Jahr.
    Für einen Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, i.H.v. €1.091 im Monat für ein Jahr.
    Nachweismöglichkeiten:
    10.1. Verpflichtungserklärung
    10.2. Sperrkonto
    10.3. Stipendienurkunde
    Die Unterlagen sind jeweils im Original mit 1 Kopie vorzulegen;
  12. Eine für Deutschland gültige Krankenversicherung für mindestens sechs Monate im Original mit 1 Kopie;
  13. Anerkennungsfähiges Sprachzertifikat über Kenntnisse in der Studiensprache entsprechend der Stufe B1, auch wenn aus den Zulassungsunterlagen hervorgeht, dass die Sprachkenntnisse bereits im Zulassungsverfahren berücksichtigt wurden - im Original mit 1 Kopie. Für Englisch werden auch IELTS und TOEFL-Zertifikate akzeptiert.

Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen.

Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

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