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Libyen: Reise- und Sicherheitshinweise: Reisewarnung

Stand - 22.12.2024
(Unverändert gültig seit: 04.03.2024)

Letzte Änderungen:
Sicherheit – Reisewarnung; Terrorismus; Innenpolitische Lage
Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
Einreise und Zoll – Deutsch-libysche Doppelstaater
Redaktionelle Änderungen

Die deutsche Botschaft in Tripolis empfängt derzeit noch keine Besucherinnen und Besucher und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort garantieren. Die konsularischen Dienstgeschäfte werden von Tunis aus wahrgenommen.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.

Terrorismus

Es besteht weiterhin und vor allem in den gesamten südlichen Landesteilen ein Risiko terroristischer Anschläge, die sich insbesondere gegen staatliche Institutionen oder gegen die örtlichen Sicherheitskräfte (u. a. Einheiten der Libysch-Nationalen Armee LNA) richten können.

Die staatlichen Sicherheitsorgane können grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren.

Innenpolitische Lage

Die von den Vereinten Nationen (VN) vermittelte Waffenstillstandsvereinbarung von Oktober 2020 hält. Die Sicherheitslage im Großraum Tripolis und in den Gebieten östlich davon bis einschließlich Misrata sowie in den größeren Städten Ost-Libyens hat sich im letzten Jahr tendenziell verbessert, die Lage bleibt jedoch weiterhin volatil. Seit März 2022 gibt es nominell wieder zwei Regierungen im Land: die international als Ansprechpartner betrachtete Government of National Unity (GNU) in Tripolis und eine Government of National Stability (GNS) mit Sitz in Bengasi.

In Libyen gibt es kein staatliches Gewaltmonopol. Die Sicherheitskräfte im Land sind gespalten, eine erneute militärische Eskalation ist nicht auszuschließen. Einige Gebiete werden von bewaffneten Gruppen kontrolliert, die sich zwar selbst als formale Sicherheitskräfte definieren, sich faktisch aber einer Aufsicht durch zivile Regierungsstellen verweigern. Zwischen diesen Gruppen kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, von denen auch Ausländer betroffen sein können. Es besteht in Libyen weiterhin eine Gefahr von Landminen.

  • Verlassen Sie in den o.g. Gebieten Straßen und Wege nicht.
  • Betreten Sie keinesfalls Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude.

Kriminalität

Die Kriminalität ist ein allgegenwärtiges Problem. In ganz Libyen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko für Ausländer, im Süden des Landes ist es besonders hoch.

  • Es besteht landesweit die Gefahr, zum Opfer von bewaffneten Raubüberfällen und „car-jacking“ zu werden, insbesondere mit hochwertigen Fahrzeugen und Geländewagen. Bewegungen bei Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

Natur und Klima

Im Küstengebiet herrscht ein mediterranes, im Landesinneren Wüstenklima.

Die Regenzeit erstreckt sich von November bis März und kann zu Überschwemmungen führen.

Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu extremer Hitze und Dürreperioden kommen.

  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Tripolis ist derzeit noch für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort garantieren. Die konsularischen Dienstgeschäfte werden von Tunis aus wahrgenommen.

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Libysche Luftfahrtunternehmen stehen auf der Liste der von der EU als unsicher eingestuften Fluggesellschaften.

Die Infrastruktur im Land hat unter den Auseinandersetzungen der letzten Jahre erheblich gelitten. Reisen im Land ist weiterhin sehr unsicher. In den Städten und auf den Hauptverbindungstraßen Libyens, wie insbesondere die wichtigste Verbindungsstrecke von West nach Ost entlang der Küste, gibt es weiterhin zahlreiche Kontrollposten der Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Hinzu kommen schlechte bzw. unbefestigte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen, die zu einer hohen Unfallrate führen. Die Ausschilderungen im Land sind fast ausschließlich in arabischer Schrift.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Der islamische Glauben ist Teil der libyschen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit Schließung von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften sind im libyschen Recht nicht vorgesehen. Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe sowie sogenanntes „unsittliches Verhalten“ sind in Libyen generell verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschriften strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Rechtliche Besonderheiten

Es gibt in Libyen zahlreiche Militärsperrgebiete. Es ist strengstens verboten, solche Gebiete zu betreten oder zu fotografieren. Das Fotografieren in der Nähe militärischer Einrichtungen ist stets nur mit einer Genehmigung erlaubt. Besuche von Wüstenregionen waren schon vor Kriegsbeginn nur mit einem Wüstenpass der Behörden Libyens möglich. Das Fotografieren öffentlicher Gebäude, Häfen, Flughäfen, militärischer Anlagen und Fahrzeuge, Industrieanlagen, Brücken, von Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zur Verhaftung kommen.

Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und „unsittliches Verhalten“ sind in Libyen strafbar.

Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben u. Ä. sind verboten.

Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Libysche Dinar (LYD), der außerhalb Libyens nicht konvertierbar ist. Es wird hauptsächlich mit Bargeld bezahlt; Geldautomaten sind in aller Regel für internationale Karten nicht verwendbar. Vor Ort können nur USD, EUR, GBP, CHF und TND umgetauscht werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libyens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Libyen ein Visum.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen libyschen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der libyschen Botschaft in Berlin beantragen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung, z.B. in Form der Ausstellung von konsularischen Bescheinigungen, leisten.

Deutsch-libysche Doppelstaater

Personen, die sowohl die deutsche als auch die libysche Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den libyschen Behörden ausschließlich als libysche Staatsangehörige behandelt und unterliegen uneingeschränkt den libyschen Gesetzen. Die Deutsche Botschaft Tripolis kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

Voraufenthalte in Israel

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König-Hussein-Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die libysche Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es durch die Angabe eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke, von Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden.

Antiquitäten, auch Steine, Tonscherben u. Ä. sowie Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Gesundheit

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Libyen selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Laut WHO ist der Nachweis einer Meningokokken-Impfung (ACWY) zu erbringen. Das libysche Gesundheitsministerium empfiehlt die Impfung jedoch nicht und es finden keine Kontrollen bei Einreise statt.

Bei Einreise aus Afghanistan oder Pakistan muss eine Polio-Impfung nachgewiesen werden, die 4 Wochen bis 12 Monate vor Einreise erfolgt ist.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.

Hepatitis A, B, C, Echinokokkose, Typhus und Tollwut können landesweit vorkommen.

Leishmaniose und Phlebotomus-Fieber sind endemisch.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt Tripolis vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gewalttätig ausgetragene Konflikte und die Ausreise des häufig ausländischen Pflegepersonals der staatlichen Krankenhäuser und privaten Kliniken stellen eine zusätzliche Belastung für das angeschlagene Gesundheitssystem dar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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