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Poliomyelitis-Impfung
Für Deutschland ist eine vollständige Grundimmunisierung mit einmaliger Auffrischimpfung vorgesehen. Für das Ausland ist für bestimmte Risikogebiete eine Auffrischung nach 10 Jahren angezeigt. Darüber hinaus rät die WHO für definierte Länder zu Auffrischimpfungen in kürzeren Abständen.
Impfempfehlung für Deutschland
Für Deutschland empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Poliomyelitis als Standardimpfung (S) mit einmaliger Auffrischung (A). Personen gelten damit als vollständig geimpft, wenn sie eine komplette Grundimmunisierung sowie eine Auffrischimpfung erhalten haben.
Für die Grundimmunisierung sind drei Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen. Ausnahmen bestehen bei Frühgeborenen. Eine einmalige Auffrischimpfung ist im Alter von 9 bis 16 Jahren vorgesehen. Die Grundimmunisierung und die Auffrischimpfung können in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Hierfür steht in Deutschland ein monovalenter Impfstoff zur Verfügung (IPV-Merieux®). Kombinationsimpfstoffe können bei weiteren fehlenden Impfungen, z.B. gegen Tetanus, Diphtherie oder Pertussis, ebenfalls zur Grundimmunisierung verwendet werden.
Poliomyelitis-Risikogebiete
Ein Infektionsrisiko besteht in Ländern, in denen das Wild-Poliovirus Typ 1 oder eines der drei mutierten Impfvirusstämme (circulating vaccine-derived poliovirus (cVDPV) Typ 1, 2 und 3) zirkuliert. Wild-Poliovirus Typ 2 gilt seit 1999 und Wild-Poliovirus Typ 3 seit 2019 als ausgerottet.
Solange die weltweite Poliomyelitis-Eradikation nicht erreicht ist, bleibt das Risiko der internationalen Poliovirus-Verschleppung bestehen. Am 5. Mai 2014 erklärte die WHO die internationale Ausbreitung von Poliovirus erstmals zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Die WHO gibt regelmäßig temporäre Empfehlungen heraus, die zum Ziel haben, die nationale und internationale Verbreitung von Polioviren zu verhindern. Diese Empfehlungen werden mehrfach pro Jahr überprüft und der Status als PHEIC ggfs. erneuert. Sie haben Einfluss auf eine Impfplicht bzw. Impfempfehlungen in und für die betroffenen Länder. Dabei unterscheidet die WHO drei Kategorien (Stand 11/2024):
Kategorie 1: Staaten, in denen WPV1, cVDPV1 oder cVDPV3 zirkuliert und von denen ein potentielles Risiko für eine internationale Ausbreitung ausgeht: |
Afghanistan (WPV1), Pakistan (WPV1), D.R. Kongo (cVDPV1), Mosambik (cVDPV1), Französisch-Guayana (cVDPV3), Guinea (cVDPV3) |
Kategorie 2: Staaten, in denen cVDPV2 nachgewiesen wurde (mit oder ohne Nachweis einer lokalen Übertragung): |
Algerien, Ägypten, Angola, Äthiopien, Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, D.R. Kongo, Dschibuti, Gambia, Ghana, Guinea, Indonesien, Jemen, Kamerun, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Mosambik, Niger, Nigeria, Palästinensische Gebiete*, Rep. Kongo, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Spanien, Sudan, Südsudan, Tansania, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Rep. |
Kategorie 3: Staaten, in denen WPV1 oder cVDPV nicht mehr zirkulieren, die aber anfällig (vulnerabel) für ein Wiederauftreten sind: |
Botsuana (cVDPV2), Burundi (cVDPV2), Israel (cVDPV2), Madagaskar (cVDPV1), Malawi (cVDPV2), Sambia (cVDPV2), Vereinigtes Königreich (cVDPV2) |
Darüber hinaus gibt es Länder, die nicht unter die Kategorisierung der WHO fallen, in denen für Reisende aber u. U. ein erhöhtes Risiko besteht oder nationale Einreisevorschriften vorliegen:
Länder mit instabiler politischer Situation und unklarer Gesundheitsversorgung bzw. Surveillance-Situation | Haiti, Syrien |
Länder mit nationalen Einreisevorschriften | Ägypten, Bangladesch, Brunei Darussalam, Georgien, Indien, Iran, Katar, Malediven, Marokko, Nepal, Philippinen, Saudi-Arabien, St. Kitts und Nevis |
WHO-Vorgaben und weitere Impfempfehlungen
WHO
- Die WHO hat die Länder der Kategorie 1 aufgefordert sicherzustellen („ensure“), dass alle Einwohner und Langzeitreisenden länger als 4 Wochen, die aus dem Land ausreisen, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis oralem Impfstoff bOPV oder intramuskulärem Impfstoff IPV gegen Polio geimpft werden (CAVE: In Deutschland ist nur IPV zugelassen).
Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, sollte sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisenden länger als 4 Wochen mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfstoffdosis erhalten. Falls keine entsprechenden Impfdokumente vorgewiesen werden, soll die Ausreise von Einwohnern und Langzeitreisenden verhindert werden („restrict at the point of departure the international travel“). Die Länder der Kategorie 1 können daher auf der Grundlage der o.g. WHO Aufforderung eine Ausreise aus ihrem Land ohne gültigen Impfnachweis verweigern, bzw. am Flughafen bei der Ausreise (pflicht-)impfen. - Die WHO hat die Länder der Kategorie 2 mit lokaler Übertragung von cVDPV2 und mit Risiko der internationalen Verbreitung aufgefordert, alle Einwohner und Langzeitreisende länger als 4 Wochen, die eine internationale Reise antreten, zu ermutigen („encourage“), sich vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen zu lassen (intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, sollten Einwohner und Langzeitreisenden länger als 4 Wochen ermutigt werden mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung zu erhalten.
- Die WHO hat die Länder der Kategorie 2, die einen cVDPV2-Import hatten, aber keinen Nachweis einer lokalen Übertragung, aufgefordert die Verhinderung von Poliomyelitis-Übertragung als nationalen Gesundheitsnotfall zu betrachten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Die WHO hat die Länder der Kategorie 3 aufgefordert, ihre Bevölkerung routinemäßig zu impfen.
Weitere Impfempfehlungen
1. Für Reisende mit einer Reisedauer kürzer als 4 Wochen in Staaten der Kategorie 1,2 und 3 wird empfohlen:
- Auffrischimpfung, falls letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt, ggf. Grundimmunisierung.
2. Für Reisen in Länder, die sich in instabilen politischen Situationen befinden und/oder in denen eine unklare Gesundheitsversorgung bzw. Surveillance-Situation besteht, wird empfohlen:
- Auffrischimpfung, falls letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt, ggf. Grundimmunisierung.
3. Einige Länder haben nationale Einreisebestimmungen erlassen. Dies ist auch für aus Deutschland reisende Personen, die über andere Länder einreisen, relevant (z.B. Visiting Friends and Relatives / VFR).
Zusammenfassung der Impfempfehlungen
Impfindikation | Länder | Impfempfehlung |
Länder mit Nachweis von WPV1 oder cVDPV1–3 (= WHO-Kategorie 1 und 2) |
WPV1: Afghanistan, Pakistan cVDPV1: D.R. Kongo, Mosambik cVDPV2: Algerien, Ägypten, Angola, Äthiopien, Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, D.R. Kongo, Dschibuti, Gambia, Ghana, Guinea, Indonesien, Jemen, Kamerun, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Mosambik, Niger, Nigeria, Palästinensische Gebiete*, Rep. Kongo, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Rep. cVDPV3: Französisch-Guayana, Guinea |
Aufenthalt ≤4 Wochen: Aufenthalt >4 Wochen: Erfolgt die Ausreise kurzfristig, soll in jedem Fall eine Impfung erfolgen, auch wenn die o.g. 4 Wochen vor Ausreise nicht eingehalten werden können. Laut WHO-Vorgaben besteht eine Impfnachweispflicht für WPV1- sowie cVDPV1- und cVDPV3-endemische Länder. |
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Auffrischimpfung, wenn letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde (unabhängig von der Reisedauer). |
Nationale Einreisebestimmungen |
Ägypten, Bangladesch, Brunei Darussalam, Georgien, Indien, Iran, Katar, Malediven, Marokko, Nepal, Philippinen, Saudi-Arabien, St. Kitts und Nevis |
Impfpflicht bei Einreise aus Risikoregionen gemäß WHO-Dokumentation |
Karte der Impfempfehlungen
Referenzen
- WHO: Statement of the Fortieth Meeting of the Polio IHR Emergency Committee
- GPEI: Polio Now
- GPEI: Key At-Risk Countries
- GPEI: Outbreak Countries
- RKI: Schutzimpfung gegen Poliomyelitis