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Fördermittel des Auswärtigen Amts

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Das Auswärtige Amt bewilligt Zuwendungen als zeitlich und inhaltlich befristete Projektförderungen für die Durchführung von Vorhaben zu bestimmten Themenbereichen. Grundlage für die Förderung sind die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und des jährlichen Haushaltsplans.
Die wichtigsten Bedingungen für die Bewilligung einer Zuwendung sind ein erhebliches Interesse des Bundes an der Erreichung der mit dem jeweiligen Vorhaben verbundenen Ziele und ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Fördermitteln.

Die wichtigsten Auflagen für Zuwendungsempfänger finden Sie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie den Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts für die Gewährung von Zuwendungen an inländische Zuwendungsempfänger (BNBest-AA-Inland) und auch in den Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts für die Gewährung von Zuwendungen an Zuwendungsempfänger mit alleinigem Sitz im Ausland (BNBest-AA-Ausland) sowie in den BNBest-AA-Ausland in englischer Übersetzung.
Sofern nichts Abweichendes bei der jeweiligen Förderlinie angegeben ist, sollte die Antragstellung auf Basis des allgemeinen Antragsformulars des Auswärtigen Amts erfolgen.

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