Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Fördermittel des Auswärtigen Amts
Das Auswärtige Amt bewilligt Zuwendungen als zeitlich und inhaltlich befristete Projektförderungen für die Durchführung von Vorhaben zu bestimmten Themenbereichen. Grundlage für die Förderung sind die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und des jährlichen Haushaltsplans.
Die wichtigsten Bedingungen für die Bewilligung einer Zuwendung sind ein erhebliches Interesse des Bundes an der Erreichung der mit dem jeweiligen Vorhaben verbundenen Ziele und ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Fördermitteln.
Die wichtigsten Auflagen für Zuwendungsempfänger finden Sie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie den Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts für die Gewährung von Zuwendungen an inländische Zuwendungsempfänger (BNBest-AA-Inland) und auch in den Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts für die Gewährung von Zuwendungen an Zuwendungsempfänger mit alleinigem Sitz im Ausland (BNBest-AA-Ausland) sowie in den BNBest-AA-Ausland in englischer Übersetzung.
Sofern nichts Abweichendes bei der jeweiligen Förderlinie angegeben ist, sollte die Antragstellung auf Basis des allgemeinen Antragsformulars des Auswärtigen Amts erfolgen.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP)
Abrüstung, Krisenprävention, Menschenrechte und humanitäre Hilfe
-
Abrüstung
-
Durchführung von Seenotrettungseinsätzen und die Unterstützung und Betreuung für in Seenot geratene Flüchtlinge und Migrant:innen
-
Elisabeth-Selbert-Initiative
-
Förderung von Vorhaben der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung
-
Humanitäre Hilfe
-
Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen
-
Menschenrechte und Genderfragen
-
Nichtverbreitungszusammenarbeit
-
Rüstungskontrolle
-
Stabilitätspakt Westbalkan
-
Zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP)