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Zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP)
Mit der Förderlinie wird die Umsetzung des im Mai 2023 vom Europäischen Rat beschlossenen zweiten Pakts für eine zivile GSVP („Compact 2.0“) unterstützt.
Die 20 expliziten Zielvorgaben des „Compact 2.0“ bilden den inhaltlichen Rahmen möglicher Projekte. Wichtige Aspekte sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, die strategische zivile Fähigkeitsplanung, eine flexiblere und modulare zivile GSVP, verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Integrierten Ansatz der EU, strategische Kommunikation sowie die stärkere Beteiligung von Frauen in der zivilen GSVP.
Förderfähig sind nur Vorhaben mit einem konzeptionellen oder operativen Bezug zur zivilen GSVP und den entsprechenden Missionen.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Nein |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Nein |
Wer kann gefördert werden? | Keine besonderen Einschränkungen |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: Es sind nur jährige Maßnahmen förderfähig. |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Ja: Gefördert werden können derzeit Vorhaben bis max. 200.000 EUR |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Anträge können ganzjährig gestellt werden. Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem angestrebten Beginn des Vorhabens im Auswärtigen Amt eingehen. Erste Interessenbekundungen sollten bereits rechtzeitig vor der Antragstellung erfolgen. |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
Kontakt zur Antragstellung | 202-r1@auswaertiges-amt.de |