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Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen
Alle Menschen, insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen, sollen vor den Gefahren von explosiven Kampfmittelrückständen geschützt sein und es soll ihren humanitären Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen ist eine essentielle Komponente der humanitären Hilfe - zum Schutz der Betroffenen in kontaminierten Gebieten und zur Ermöglichung humanitärer Zugänge. Zugleich ist humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen eine grundlegende Voraussetzung für Stabilisierung, Friedenskonsolidierung und nachhaltige Entwicklung.
Wir unterstützen zahlreiche Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens von Prävention bis Rehabilitation. Hierzu zählt die IMAS (International Mine Action Standards)-konforme Untersuchung von Verdachtsflächen sowie die Ortung und Räumung einer breiten Palette explosiver Kampfmittelrückstände, einschließlich Minen und improvisierter Sprengkörper. Des Weiteren werden die Gefahrenaufklärung, Opferfürsorge und „Advocacy“ gefördert. Die Projektförderung dient zivilen Zwecken.
Alle Projekte müssen mindestens gender-sensitiv sein und Inklusion berücksichtigen.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Ja: Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung (2024 – 2028) |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja, und zwar: Maßnahmen in direkter Kooperation mit staatlichen Strukturen |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Förderung erfolgt hauptsächlich in den Ländern, die im Anhang der o.g. Strategie als Schwerpunktländer aufgeführt sind. |
Wer kann gefördert werden? | Zugelassen sind nur gemeinnützige Organisationen mit „AA-Qualitätsprofil“ für den Förderbereich humanitäre Hilfe. Informationen dazu können bei S07-r@diplo.de erfragt werden. |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Nein |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Nein |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Das Auswärtige Amt lädt Partnerorganisationen mit Qualitätsprofil jeweils in gezielten Runden zur Antragstellung ein. |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Ja, und zwar: Es werden eigene Formulare aus dem Bereich humanitäre Hilfe versandt. |
Kontakt zur Antragstellung | S07-r@diplo.de |