Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Jugendbegegnungen weltweit
Die vom Auswärtigen Amt geförderten Internationalen Jugendbegegnungen haben das Ziel, den Austausch junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen und aus Deutschland über die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten Themen zu fördern sowie Toleranz, gegenseitiges Verständnis und demokratische Resilienz zu stärken. Somit leistet dieses Instrument der AKGP einen wichtigen Beitrag zur Nationalen Sicherheitsstrategie. Die jährlichen Projekte wirken gendersensitiv, inklusiv und demographisch divers, richten sich also auch an Personenkreise, die unter anderen Umständen weniger Möglichkeiten zur Teilnahme an internationalen Austauschen hätten. Fördermöglichkeiten und -volumen sind abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Nein |
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: Schüleraustausche; Maßnahmen, die aus dem Kinder- u. Jugendplan des BMFSFJ gefördert werden |
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Nein |
Wer kann gefördert werden? | Jugendgruppen mit Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 30 Jahren |
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Projekte müssen innerhalb eines Jahres, spätestens zum 31.12. des Bewilligungsjahres, abgeschlossen sein. |
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Ja: Mindestantragssumme pro Jahr 50.000 EUR |
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja: Kontaktaufnahme mit Projektidee/-Beschreibung und Mittelbedarf bis zum Oktober des Vorjahres |
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
Kontakt zur Antragstellung | 601-r@auswaertiges-amt.de |