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Jugendbegegnungen weltweit

21.06.2024 - Frage

Die vom Auswärtigen Amt geförderten Internationalen Jugendbegegnungen haben das Ziel, den Austausch junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen und aus Deutschland über die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten Themen zu fördern sowie Toleranz, gegenseitiges Verständnis und demokratische Resilienz zu stärken. Somit leistet dieses Instrument der AKGP einen wichtigen Beitrag zur Nationalen Sicherheitsstrategie. Die jährlichen Projekte wirken gendersensitiv, inklusiv und demographisch divers, richten sich also auch an Personenkreise, die unter anderen Umständen weniger Möglichkeiten zur Teilnahme an internationalen Austauschen hätten. Fördermöglichkeiten und -volumen sind abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Nein
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Ja: Schüleraustausche; Maßnahmen, die aus dem Kinder- u. Jugendplan des BMFSFJ gefördert werden

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
Nein

Wer kann gefördert werden?

Jugendgruppen mit Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 30 Jahren
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Projekte müssen innerhalb eines Jahres, spätestens zum 31.12. des Bewilligungsjahres, abgeschlossen sein.

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Ja: Mindestantragssumme pro Jahr 50.000 EUR

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Nein

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja: Kontaktaufnahme mit Projektidee/-Beschreibung und Mittelbedarf bis zum Oktober des Vorjahres

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur Antragstellung 601-r@auswaertiges-amt.de


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